Köln: Bewährung in Raserfall aufgehoben - Ein Urteil um das Volk zu beruhigen?
Im Kölner Revisionsprozess gegen zwei Raser wegen eines tödlichen Autorennens hat das Landgericht die Aussetzung der bereits verhängten Strafen zur Bewährung aufgehoben. Bei allem Mitgefühl für Betroffene, hat hier das Gericht mit diesem Urteil den Volkszorn befriedigen wollen und ist das Recht? Die Richter korrigierten somit das Urteil einer anderen Kammer vom April 2016, die wegen fahrlässiger Tötung zwei Jahre beziehungsweise 21 Monate Haft verhängt, die inzwischen rechtskräftigen Strafen allerdings zur Bewährung ausgesetzt hatte. Der Fall musste nun neu verhandelt werden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Juli die Aussetzung zur Bewährung aufgehoben hatte.
Das Kölner Landgericht folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte am Vormittag in ihrem Plädoyer gefordert, die Aussetzung der Strafen zur Bewährung aufzuheben. Die für eine Bewährung gesetzlich vorgeschriebenen "besonderen Umstände" seien im vorliegenden Fall nicht gegeben, sagte der Anklagevertreter vor dem Kölner Landgericht.
Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten hatten sich im April 2015 in Köln ein Autorennen mit stark überhöhter Geschwindigkeit geliefert. In einer Kurve kam der vorausfahrende Angeklagte ins Schleudern. Sein Wagen erfasste eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin, die drei Tage später ihren schweren Kopfverletzungen erlag.
Der BGH begründete im Juli 2017 die Aufhebung der Bewährung damit, dass nach Auffassung des BGH die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksichtigt hätten, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Die Höhe der Strafe beanstandeten die Karlsruher Richter jedoch nicht. Ob mit diesem Urteil dem deutschen Rechtstaat wirklich gedient ist, darf zumindest sehr bezweifelt werden...
Der Kölner Raserfall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht und die inzwischen in Kraft getretene Strafverschärfung für Teilnehmer und Organisatoren illegaler Autorennen mit angestoßen.
(O. Petrow--BTZ)