Staatsanwaltschaft will die Bewährung für Kölner Raser gerne aufheben
Im Kölner Revisionsprozess gegen zwei Raser wegen eines tödlichen Autorennens hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Aussetzung der bereits verhängten Strafen zur Bewährung aufzuheben. Die für eine Bewährung gesetzlich vorgeschriebenen "besonderen Umstände" seien im vorliegenden Fall nicht gegeben, sagte der Anklagevertreter am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht. Das Urteil des Gerichts wird noch am Donnerstag erwartet.
Eine andere Kammer des Kölner Gerichts hatte die beiden Angeklagten im April 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren beziehungsweise 21 Monaten Haft verurteilt. Diese Strafen sind bereits rechtskräftig, allerdings setzte das Gericht sie zur Bewährung aus. Der Fall musste nun neu verhandelt werden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Juli die Aussetzung zur Bewährung aufhob. Die Höhe der Strafe beanstandeten die Karlsruher Richter jedoch nicht.
Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten hatten sich im April 2015 in Köln ein Autorennen mit stark überhöhter Geschwindigkeit geliefert. In einer Kurve kam der vorausfahrende Angeklagte ins Schleudern. Sein Wagen erfasste eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin, die drei Tage später ihren schweren Kopfverletzungen erlag.
Der BGH begründete im Juni 2017 die Aufhebung der Bewährung damit, dass die Angeklagten den Tod ihres Opfers zwar fahrlässig verursacht, das Rennen aber vorsätzlich gefahren und die Gefahr durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeigeführt hätten.
Das Kölner Landgericht hätte aus Sicht der Karlsruher Richter zudem bedenken müssen, "wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde". Der Kölner Raserfall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht und die inzwischen in Kraft getretene Strafverschärfung für Teilnehmer und Organisatoren illegaler Autorennen mit angestoßen.
(P. Rasmussen--BTZ)