Zwei verurteilte Autoraser stehen in Köln erneut vor Gericht
Vor dem Landgericht Köln müssen sich seit Montag zwei Autoraser erneut für den Tod einer 19-jährigen Studentin bei einem illegalen Rennen verantworten. Das Gericht muss den Fall wieder aufrollen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafaussetzung zur Bewährung für die damals 21 und 22 Jahre alten Männer aufhob. Den beiden Männern droht nun doch Haft.
Die beiden Angeklagten waren in einem ersten Prozess wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie 21 Monaten verurteilt worden. Sie hatten sich im April 2015 in Köln ein illegales Autorennen geliefert. Einer der beiden Fahrer soll dabei mit seinem Wagen eine auf dem Radweg fahrende 19-jährige Studentin erfasst haben. Die junge Frau erlag drei Tage später ihren schweren Kopfverletzungen.
Die Strafhöhe beanstandete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwar nicht. Das Landgericht hätte nach Ansicht des BGH aber bedenken müssen, "wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde". Das Kölner Landgericht setzte für die Neuauflage des Prozesses drei Verhandlungstage bis zum 19. März an.
Anfang März hatte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einem Berliner Autoraserfall für Aufsehen gesorgt. Die Karlsruher Richter hoben in dem Fall das Mordurteil des Berliner Landgerichts auf. Nach ihrer Ansicht fehlte den beiden Rasern bereits der Vorsatz für eine Tötung. Einer von ihnen hatte Anfang 2016 mit seinem Wagen ein anderes Auto erfasst, dessen Fahrer noch am Unfallort starb.
Bei den Fällen handelte es sich um sogenannte Altfälle. Seit einer Gesetzesnovelle vom vergangenen Jahr können Autoraser, die bei Unfällen Menschen schwer verletzen oder töten, zu bis zu zehn Jahren Haft verurteilt werden. Der Nachweis eines Tötungsvorsatzes ist nicht nötig.
(A. Bogdanow--BTZ)