Freiburg: Staatsanwaltschaft beantragt lebenslange Haft wegen Mord
Im Prozess um den Mord an der Studentin Maria L. aus Freiburg hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. Zudem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, forderte die Staatsanwaltschaft laut einem Sprecher am Freitag im Plädoyer vor dem Landgericht Freiburg. Eine vorzeitige Freilassung wäre damit nahezu ausgeschlossen.
Der Angeklagte, dessen Alter nicht zweifelsfrei feststeht, soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, wie der Sprecher sagte. Hussein K. ist nach eigenen Angaben 19 Jahre alt. Daran bestehen aber Zweifel. Sein Alter spielt in dem Prozess eine entscheidende Rolle, weil er als Heranwachsender auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden könnte.
Die Anklage wirft dem 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommenen K. Mord und schwere Vergewaltigung vor. Die 19-jährige L. ertrank im Oktober vergangenen Jahres in dem Fluss Dreisam. Kurz nach Beginn des Prozesses im September gestand K. die Gewalttat. Er räumte ein, die 19-Jährige misshandelt, gewürgt und bewusstlos in einem Fluss zurückgelassen zu haben.
K. entschuldigte sich bei der Familie des Opfers. Die Eltern treten im Prozess als Nebenkläger auf. K. sagte mehrere Stunden umfassend aus, ließ aber auch viele Fragen unbeantwortet. So berief er sich bei seiner Aussage oft darauf, dass er sich nicht erinnere. Zum Teil konnte er sein Handeln auch nicht erklären. Dies betraf den Ablauf des Tattags und die Gewalttat selbst.
K. stammt nach eigener Darstellung aus Afghanistan, flüchtete über die Türkei nach Griechenland und schließlich 2015 nach Deutschland. In Griechenland saß er bereits wegen einer Gewalttat im Gefängnis. Er wurde im Dezember vergangenen Jahres in Deutschland festgenommen. Am Montag sollen Nebenklage und Verteidigung plädieren. Für den 22. März wird das Urteil erwartet.
(L. Brown--BTZ)