Höchststrafe für 53-Jährigen wegen Doppelmords von Detmold
Knapp sechs Monate nach dem Mord an einer 24-jährigen Frau und ihrem sechsjährigen Sohn hat das Landgericht Detmold den geständigen Täter zur Höchststrafe verurteilt. Die Richter verhängten gegen den 53-Jährigen am Mittwoch lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Außerdem stellten sie die besondere Schwere seiner Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
Die Landgerichtskammer folgte damit dem Strafmaßantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf lebenslange Haft ohne Feststellung der besonderen Schuldschwere plädiert und beantragt, die Sicherungsverwahrung lediglich anzudrohen.
Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen früheren Wohnungsnachbarn der beiden Opfer - er wohnte im selben Mehrfamilienhaus wie die Frau und ihr Sohn. Laut Anklage wollte der Mann die 24-Jährige am 9. September 2017 zum Sex zwingen.
Als die Frau Widerstand leistete, soll er sie im Keller des Hauses mit einem Küchenmesser attackiert haben und die Bewusstlose anschließend in seine drei Etagen höher gelegene Wohnung getragen haben. Dort soll er die 24-Jährige mit Messerstichen in den Hals getötet haben.
Nach der Tat erstach der 53-jährige Detmolder demnach auch den sechsjährigen Sohn der Frau, der in dem Wohnhaus auf der Suche nach seiner Mutter war. Den zweiten Mord soll der Täter verübt haben, um das Gewaltverbrechen an der 24-Jährigen zu vertuschen.
Nach den Bluttaten soll der 53-Jährige das Treppenhaus gereinigt haben. Anschließend fuhr er laut Anklage von Detmold mit dem Zug nach Osnabrück, wo er das Messer entsorgt haben soll, und von dort weiter nach Hamburg. In der Hansestadt lebte der mutmaßliche Täter nach Erkenntnissen der Ermittler mehrere Tage auf der Straße, ehe er am 14. September vergangenen Jahres festgenommen wurde.
(F. Dumont--BTZ)