Haftstrafe für Angeklagten im ersten Prozess um Missbrauchskomplex Münster
Im ersten Prozess um den Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht der westfälischen Stadt am Freitag einen 53-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Kammer hielt den Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs gegen den geständigen Angeklagten für erwiesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht blieb damit knapp unter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft beantragt hatte.
Der 53-Jährige aus Norderstedt in Schleswig-Holstein hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und zugegeben, im August 2019 bei einem Besuch in Münster einen heute elfjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Der Junge gilt als Hauptopfer in dem Münsteraner Missbrauchskomplex.
Weite Teile des Prozesses gegen den Mann aus Norderstedt fanden aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Als Hauptprozess im Münsteraner Missbrauchskomplex gilt ein kürzlich gestartetes Verfahren gegen vier Männer und eine Frau. Die Männer sollen Kinder in einer Gartenlaube schwer missbraucht haben.
Der Missbrauchskomplex Münster wurde Anfang Juni bekannt. Es handelt sich dabei um eine von drei großen Missbrauchsserien, denen die Ermittler zuletzt in Nordrhein-Westfalen auf die Spur kamen. Zuvor lösten bereits der jahrelang unentdeckt gebliebene Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde und der Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach bundesweit Entsetzen aus.
(O. Joergensen--BTZ)