
Bundeskabinett macht Weg für Public Viewing bei Fußball-WM frei

Die Fußballweltmeisterschaft kann zum Fest werden: Am Mittwoch eröffnete das Bundeskabinett mit einer Ausnahmeregelung beim Lärmschutz den Weg für Public Viewing auch zu später Stunde. Dadurch kann auch nach 22.00 Uhr noch im Freien Fußball gezeigt und gefeiert werden. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Welt- und Europameisterschaften einfach dazu", erklärte die geschäftsführende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).
Die WM findet vom 14. Juni bis 15. Juli statt. Von den insgesamt 64 Spielen des Turniers finden 25 Spiele um 20.00 Uhr und ein Spiel um 21.00 Uhr statt. Deutschland hat in der Vorrunde zwei Spiele gegen Mexiko und Südkorea, die nachmittags angepfiffen werden und damit deutlich vor der für den Lärmschutz relevanten Zeit enden. Allein das Hinrundenspiel gegen Schweden beginnt erst um 20.00 Uhr.
In den folgenden KO-Runden beginnt ein großer Teil der WM-Spiele aber erst um 20.00 Uhr. Bei Verlängerung und Elfmeterschießen könnten Spiele dann erst gegen 23.00 Uhr enden - ohne die Ausnahmeregelung wären Public- Viewing-Termine nicht möglich.
Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 sowie bei den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. Hendricks sagte, bei einem solchen Anlass halte sie Ausnahmen für gerechtfertigt. So werde Public Viewing ermöglicht, gleichzeitig gebe es einen "akzeptablen Mindestschutz" für Anwohner.
Mit der Genehmigung folgt der Bund einer Bitte der Länder. Im konkreten Fall müssen aber die Kommunen entscheiden, ob sie Gaststätten oder Eventanbietern das Public Viewing genehmigen. Grundsätzlich gilt die Ausnahme für alle WM-Spiele, also nicht nur die deutschen Spiele.
Laut Bundesumweltministerium sollen diese nun im Einzelfall abwägen zwischen dem "herausragenden öffentlichen Interesse" an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. So müssten neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.
Die Verordnung betrifft allerdings nur öffentliche Veranstaltungen. Sie gilt nicht für private Feiern, bei denen Fans ihren Fernseher in den Garten stellen und dort schauen - für diese Fälle gelten weiter die jeweiligen Lärmschutzvorschriften der Länder. Das bedeutet, das wie sonst üblich auch ab 22.00 Uhr die allgemeine Nachtruhe gilt und Fans Rücksicht auf die Nachbarn nehmen müssen.
Deutschland geht als Titelverteidiger in das Turnier in Russland. Als Spielorte tritt die Mannschaft in Moskau, Kasan und Sotschi an. Dort gibt es im Vergleich zu Deutschland einen Zeitunterschied von einer Stunde. Sollte Deutschland das Finale erreichen, würde es in Moskau um 18.00 Uhr Ortszeit antreten, in Deutschland ist es dann 17.00 Uhr. Den größten Zeitunterschied zu Deutschland gibt es bei den Spielen in Jekaterinburg, wo es drei Stunden Zeitverschiebung gibt.
(F. Dumont--BTZ)