Marcel H. wegen Doppelmords zu lebenslanger Haft verurteilt
Im Prozess um den Kinds- und Doppelmord von Herne ist der Angeklagte Marcel H. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bochum stellte in seinem Urteil gegen den 20-Jährigen am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Im Verfahren hatte H. über seinen Verteidiger eingeräumt, im März vergangenen Jahres einen neunjährigen Jungen und später einen 22 Jahre alten Bekannten erstochen zu haben.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt. H.s Anwalt stellte in seinem Schlussvortrag keinen konkreten Antrag für das Strafmaß. H. soll laut Anklage zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen unter dem Vorwand ins Haus gelockt haben, er brauche seine Hilfe beim Aufstellen einer Leiter. Dort habe er mit einem Klappmesser 52 Mal auf das Kind eingestochen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm im Prozess vor, dabei aus Mordlust gehandelt zu haben.
Nach der ersten Tat soll H. Unterschlupf bei einem Bekannten gesucht und ihn gefragt haben, ob er einige Tage bei ihm wohnen könne, weil seine Eltern weggezogen seien. Am nächsten Tag habe der 22-jährige Bekannte bemerkt, dass nach H. gefahndet werde und mit der Polizei gedroht.
Daraufhin habe der Angeklagte auch auf diesen mit dem Klappmesser eingestochen. Es habe einen "längeren Kampf" gegeben. Der junge Mann verblutete aber schließlich nach 68 Messerstichen. Zwei Tage später soll H. zudem dessen Wohnung in Brand gesetzt haben, um Beweismaterial zu vernichten.
(F. Schulze--BTZ)