Krankenpfleger Niels H. wegen 97 weiterer Morde angeklagt
Im Fall der beispiellosen Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. aus Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen weiterer 97 Morde erhoben. Das teilte die Behörde am Montag in Oldenburg mit. Demnach sind die letzten toxikologischen Tests an potenziellen Opfern abgeschlossen. H. handelte nach Einschätzung der Ankläger mutmaßlich unter anderem aus "Langeweile".
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ließ sich bei drei zunächst als Verdachtsfälle geführten Toten nicht mit Sicherheit nachweisen, dass H. ihren Tod herbeiführte. Daher kamen nicht wie zunächst erwartet 100 neue Fälle zur Anklage. Der frühere Krankenpfleger ist bereits wegen sechs weiterer Taten rechtskräftig verurteilt, so dass nach jetzigem Stand von 103 mutmaßlichen Taten auszugehen ist. Zwischenzeitlich waren die Ermittler nach eigenen Angaben von 106 ausgegangen.
H. verbüßt bereits eine lebenslange Haftstrafe. Er arbeitete von 1999 bis 2005 als Krankenpfleger auf Intensivstationen in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst in Niedersachsen. Im Jahr 2000 begann er nach den Ermittlungsergebnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft damit, Intensivpatienten Medikamente zu verabreichen, um lebensbedrohliche Herz-Kreislauf-Probleme auszulösen. Dann belebte er sie wieder. Viele starben dabei.
"Dies tat er, um seine Fähigkeiten im Bereich der Reanimation gegenüber Kollegen und Vorgesetzten präsentieren zu können und um seine Langeweile zu bekämpfen", teilten die Ankläger zum mutmaßlichen Motiv mit. Demnach entfallen 35 der jetzt angeklagten Taten auf das Klinikum Oldenburg, 62 verübte H. im Krankenhaus Delmenhorst. Dort war er zuletzt beschäftigt.
Für die Prüfung der umfangreichen neuen Anklage zuständig ist das Landgericht Oldenburg, das H. bereits in zwei früheren Prozessen verurteilte. Bis wann mit der Eröffnung des neuen Verfahrens zu rechnen ist, war zunächst unklar. Nach Angaben eines Sprechers wird angestrebt, dies noch in diesem Jahr zu schaffen. "Ein Zeitfenster kann ich aber noch nicht nennen", sagte er.
Der Fall H. hält Öffentlichkeit und Ermittler seit Jahren in Atem. Der Umfang der in der deutschen Kriminalgeschichte wohl einmaligen Verbrechensserie kam nur stückweise ans Licht. H. war 2005 als Krankenpfleger entlassen und kurz darauf wegen massiver Verdachtsmomente in einem Sterbefall festgenommen worden. Für diese Tat wurde er 2008 verurteilt.
Nach zusätzlichen Hinweisen folgte 2014 und 2015 ein zweiter Prozess wegen weiterer fünf Taten, in dem H. von sich aus überraschend etwa 30 Morde einräumte. Daraufhin wurden die Ermittlungen stark ausgeweitet, eine eigens eingerichtete Sonderkommission "Kardio" untersuchte alle Sterbefällen an den früheren Arbeitsstätten des Pflegers. Im Zuge der rund dreijährigen Ermittlungen wurden die Leichen von mehr als 130 verstorbenen Patienten exhumiert und auf Reste der verschiedenen von H. eingesetzten Medikamente untersucht. Gutachter analysierten zudem alle Krankenakten.
Das wahre Ausmaß könnte dabei nach Einschätzung der Ermittler nie ans Licht kommen. Zahlreiche frühere Patienten wurden feuerbestattet, was den Nachweis unbefugter Arzneimittelgaben unmöglich macht.
Auch Vorgesetzte gerieten in den Fokus. Einige ehemalige Verantwortliche des Delmenhorster Krankenhauses klagte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Totschlags durch Unterlassen an. Sie sollen trotz ernsthafter Verdachtsmomente nicht eingriffen haben. Dies betrifft aber nur einen Zeitraum kurz vor H.s Entlassung 2005. Entsprechende Ermittlungen gegen frühere Mitarbeiter der Oldenburger Klinik laufen noch.
(D. Fjodorow--BTZ)