Verteidigung fordert in Prozess um Amoklauf Freilassung des Angeklagten
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Waffenlieferanten des Amokläufers von München hat die Verteidigung wegen Verstößen gegen das Waffengesetz auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten plädiert. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen Philipp K. forderte die Verteidigung am Freitag vor dem Landgericht München I außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn frei zu lassen.
Das Gericht kündigte an, gegen Mittag sein Urteil zu verkünden. K. soll dem Amokläufer David S. die Pistole samt Munition verkauft haben, mit der dieser im Juli 2016 im Umfeld des Münchner Olympiaeinkaufszenrums OEZ neun Menschen und anschließend sich selbst erschoss.
Umstritten ist in dem Verfahren die rechtliche Bewertung des Waffenverkaufs. Während die Staatsanwaltschaft dies als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung bewertet und sieben Jahre und zwei Monate Haft fordert, sehen die Nebenkläger eine Beihilfe zum Mord. Sie fordern wesentlich längere Haftstrafen.
In seinem Schlusswort wandte sich der Angeklagte direkt an die Nebenkläger. "Ich möchte den Angehörigen und den Hinterbliebenen mein Beileid aussprechen - ich habe das nie gewollt, es tut mir leid", sagte er. Im Verfahren war K. von Seiten der Angehörigen fehlende Reue vorgeworfen worden.
(A. Walsh--BTZ)