Hafturteil wegen tödlicher Schüsse auf 18-Jährigen in Baden-Württemberg rechtskräftig
20 Monate nach tödlichen Schüssen auf einen 18-Jährigen im baden-württembergischen Asperg ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Verurteilung eines jungen Manns zu einer Haftstrafe. Ein zweiter Angeklagter war bereits rechtskräftig verurteilt. (Az. 1 StR 403/24)
Das Stuttgarter Landgericht hatte die beiden Angeklagten im April des Totschlags, des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und Jugendstrafen von fünfeinhalb beziehungsweise sieben Jahren verhängt.
Dem Urteil zufolge hatten sich die beiden damals 21-Jährigen im April 2023 nach einem Streit mit zwei 18-Jährigen auf einem Schotterplatz in Asperg getroffen, das in der Nähe von Ludwigsburg liegt. Sie hatten eine geladene vollautomatische Schusswaffe bei sich, um Stärke und Dominanz zu demonstrieren und die Waffe möglicherweise auch einzusetzen.
Nach einem weiteren Streit gab einer der Angeklagten dann insgesamt 21 Schüsse auf die beiden 18-Jährigen ab. Ein 18-Jähriger wurde durch zwei Kugeln getroffen und starb. Der andere wurde durch zehn Schüsse in Oberkörper und Beine lebensgefährlich verletzt. Einsatzkräfte fanden den Toten und den Schwerverletzten wenig später auf dem Parkplatz. Der Verletzte konnte durch das schnelle Handeln der Ersthelfer und eine Notoperation gerettet werden.
Zunächst wurden insgesamt fünf Verdächtige festgenommen. Anfang Mai vergangenen Jahres wurden zwei von ihnen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, die Ermittlungen gegen sie wurden später eingestellt. Der Prozess gegen zunächst drei Angeklagte begann im Januar, einen von ihnen sprach das Landgericht frei.
Die beiden anderen wandten sich gegen das Urteil an den BGH, einer von ihnen - der Schütze - nahm seine Revision wieder zurück. Der BGH prüfte das Urteil, fand aber nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des verbliebenen Angeklagten. Seine Revision wurde verworfen. Das Stuttgarter Urteil wurde damit insgesamt rechtskräftig.
M. Tschebyachkinchoy--BTZ