Strafprozess um Einsturz des Kölner Stadtarchivs begonnen
Fast neun Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat am Mittwoch der Strafprozess um eine der größten Baukatastrophen der vergangenen Jahrzehnte begonnen. Wegen fahrlässiger Tötung beziehungsweise Baugefährdung müssen sich fünf Angeklagte vor dem Kölner Landgericht verantworten. Dabei handelt es sich um einen Polier, zwei damalige Bauleiter und zwei Zuständige für die örtliche Bauüberwachung.
Das Archivgebäude war am 3. März 2009 bei U-Bahnbauarbeiten eingestürzt. Zwei Anwohner starben, Unmengen Archivalien wurden unter Schuttbergen begraben. Der Schaden wird auf 1,2 Milliarden Euro geschätzt. Laut Anklage sollen Fehler beim U-Bahnbau Ursache für die Katastrophe gewesen sein. Der Prozess steht unter Zeitdruck: Wegen drohender Verjährung muss das Urteil spätestens Anfang März kommenden Jahres fallen.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Archiveinsturzes sieben Menschen angeklagt. Ein Beschuldigter verstarb jedoch kurz nach der Anklageerhebung vom vergangenen Frühjahr, das Verfahren gegen einen schwer erkrankten weiteren Angeklagten wurde wenige Tage vor dem nun begonnenen Prozess vorläufig eingestellt.
Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft ist ein Sachverständigengutachten zu möglichen Fehlern beim Bau der Nord-Süd-U-Bahn in der Kölner Südstadt. Demnach sollen an der Baustelle unmittelbar vor dem Archivgebäude bei Aushubarbeiten für eine Schlitzwand im September 2005 bauhandwerkliche Fehler gemacht worden sein. Zugleich wurden diese Arbeiten an der Schlitzwandlamelle Nummer elf demnach nicht ausreichend kontrolliert.
Gut dreieinhalb Jahre später sollen die Baufehler dann dazu geführt haben, dass durch eine Schadstelle in der Lamelle elf große Mengen Wasser und Erdreich in die U-Bahnbaugrube einbrachen - mit der Folge, dass der Boden unter dem Fundament des Archivgebäudes weggespült wurde. Für den Prozess beraumte die Kölner Strafkammer zunächst insgesamt 116 Verhandlungstage bis zum März 2019 an.
(K. Petersen--BTZ)