Bundesverfassungsgericht beginnt mit Verhandlung über Solidaritätszuschlag
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit seiner mit Spannung erwarteten Verhandlung über den Solidaritätszuschlag begonnen. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe sollen entscheiden, ob der Zuschlag, den aktuell nur noch Gutverdienende und Unternehmen zahlen, noch rechtens ist. Das Thema werfe "eine ganze Reihe von verfassungsrechtlichen Fragen" auf, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König. (Az. 2 BvR 1505/20)
Ursprünglich war der sogenannte Soli eingeführt worden, um nach der deutschen Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Ende 2019 lief der Solidarpakt aus. Der Solidaritätszuschlag ist seit 2021 für die meisten abgeschafft - aber eben nicht für alle. Das stört vor allem die FDP, die für eine völlige Abschaffung plädiert.
Sechs damalige FDP-Bundestagsabgeordnete - darunter der heutige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr - wandten sich vor vier Jahren an das Gericht. Sie finden, dass das Solidaritätszuschlaggesetz sie in ihrem Recht auf Eigentum verletzt. Die weitere Erhebung des Soli seit 2020 sei verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen.
Außerdem sehen die Beschwerdeführenden ein Problem darin, dass nur ein Teil der bislang Abgabepflichtigen den Zuschlag noch zahlt. Das verletze den allgemeinen Gleichheitssatz. Nun wird über ihre Verfassungsbeschwerde verhandelt. Sollte Karlsruhe den Steuerzuschlag für verfassungswidrig erklären, droht ein Loch im Haushalt. Der Staat nimmt jedes Jahr etwa zwölf Milliarden Euro durch den Soli ein.
"Ein Wegfall des Solis würde in Zeiten einer ohnehin angespannten Haushaltslage ein weiteres Loch in die öffentlichen Finanzen reißen und die für staatliche Investitionen verfügbaren Mittel weiter verringern", erklärte der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung, Sebastian Dullien, am Dienstag.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) beurteilt die Lage anders. "Vom Soli abzulassen, würde die Unternehmen endlich etwas entlasten und ihnen dringend benötigten Spielraum für neue Investitionen geben", argumentierte IW-Ökonom Tobias Hentze am Montag. Laut IW zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen die Abgabe, hinzu kämen schätzungsweise 600.000 Kapitalgesellschaften.
Ein Urteil soll am Dienstag noch nicht fallen. Es wird meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
N. Lebedew--BTZ