Models und Ex-Mitarbeiter: Anschuldigungen gegen Star-Fotograf Testino
Mehrere Models und frühere Mitarbeiter haben Belästigungsvorwürfe gegen den Star-Fotografen Mario Testino erhoben. Die "New York Times" veröffentlichte am Samstag die Aussagen von 13 Männern, die Testino teils aggressive sexuelle Annäherungsversuche vorwerfen. Ex-Supermodel Ryan Locke nannte Testino einen "Triebtäter". Bei einem Fotoshooting auf einem Bett habe Testino sein Team aus dem Raum geschickt und sei zu ihm auf das Bett geklettert. Dann habe er sich auf ihn gelegt und gesagt: "Ich bin das Mädchen und du der Junge".
Testinos früherer Assistent Hugo Tillman schilderte eine ähnliche Szene. Der Ex-Assistent Roman Barrett berichtete, Testino habe sich an seinem Bein gerieben und vor ihm masturbiert. "Sexuelle Belästigung war eine ständige Realität", sagte Barrett. Testino äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Im selben Zeitungsartikel erhoben zudem 15 männliche Models Belästigungsvorwürge gegen den Modefotografen Bruce Weber.
Der Peruaner Testino gehört zu den bekanntesten Mode- und Promifotografen weltweit. Der 63-Jährige fotografierte für die Februar-Ausgabe der "Vogue" Tennisstar Serena Williams und ihre kleine Tochter. Er schoss zudem die Verlobungsfotos von Prinz William und Kate. 1997 machte er ein halbes Jahr vor ihrem tödlichen Autounfall in Paris die letzten Porträtaufnahmen von Prinzessin Diana.
In den USA wird seit Monaten eine breite Debatte über sexuelle Gewalt geführt, die nach den Belästigungs- und Vergewaltigungsvorwürfen gegen den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein aufgekommen war. Zahlreiche weitere Prominente gerieten inzwischen durch ähnliche Vorwürfe unter Druck, darunter die Schauspieler Kevin Spacey und Dustin Hoffman, der Fernsehmoderator Charlie Rose und mehrere Mitglieder des US-Kongresses.
Ob die Anschuldigungen immer der Wahrheit entsprechend ist oftmals ungeklärt. In der Vergangenheit gab es in diesem Zusammenhang viele, auch gerichtlich aufgedeckte Unwahrheiten, weshalb derartige Anschuldigungen, sehr mit Vorsicht zu genießen sind.
Zudem gilt ohnehin der Grundsatz des Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung enthält und im Wortlaut verkündet: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.
(O. Petrow--BTZ)