Richterbund will Schwarzfahren nicht länger als Straftat werten
Schwarzfahren sollte nach Ansicht des Deutschen Richterbunds (DRB) nicht länger als Straftat gelten. Dadurch könnten Gerichte entlastet werden, sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gniesa, nach Informationen von BERLINER TAGESZEITUNG, aktuell in einem Interview. Allein die Berliner Justiz sei jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, während sie unter Personalknappheit leide. "Die Dinge passen da nicht zusammen."
Verkehrsbetriebe könnten sich selbst durchaus besser gegen Schwarzfahrer wehren, betonte Gniesa. Sie verzichteten aber darauf, um Geld zu sparen. Stattdessen setzten sie darauf, dass der Staat mit seiner Strafjustiz dies für sie übernehme. Forderungen nach einer Streichung des Straftatbestands des Schwarzfahrens gibt es schon länger. Im September erhob ihn der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Auch er argumentierte mit Entlastungen von Polizei und Justiz. Normales Schwarzfahren sollte seiner Meinung nach künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.
Befeuert wird die Debatte durch die jüngsten Ausbrüche von neun Gefangenen aus einem Berliner Gefängnis. Fünf entwichen aus einem offenen Vollzug mit geringen Sicherheitsstandards, in dem sie Ersatzhaftstrafen verbüßten. Diese wird verhängt, wenn Täter Geldstrafen etwa wegen Schwarzfahrens nicht zahlen.
Im offenen Vollzug dürfen Insassen das Gefängnis ohnehin tagsüber verlassen, etwa um zu arbeiten. Sie müssen danach aber dort sein. In der fraglichen Abteilung der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee saßen nach Justizangaben im vergangenen Monat insgesamt 78 Männer ein. Davon verbüßten demnach 25 ausschließlich Haftstrafen wegen Schwarzfahrens.
(N. Nilsson--BTZ)