Urteil: Berlin scheitert mit Klage vor Gericht gegen Berlin.com
Die private Internetseite Berlin.com darf weiter im Netz bleiben. Mit einem am Donnerstagabend bekanntgegebenen Urteil hat das Landgericht Berlin eine dagegen gerichtete Klage des Landes Berlin abgewiesen. Die Betreiber von Berlin.com wiesen auf jeder Seite deutlich darauf hin, dass es sich nicht um einen Internetauftritt des Landes Berlin handelt. (Az: 3 O 19/15)
Berlin.com wird nach eigenen Angaben "von einem Team aus Reisefans und Berlin-Experten betrieben". Inhaber ist das US-Unternehmen World Media Group. Die Seite informiert seit 2011 auf Englisch und Deutsch über Aktivitäten, Veranstaltungen und Einkaufsmöglichkeiten in Berlin. Zudem können Hotels gebucht werden. Andere kommerzielle Angebote für Restaurants, Immobilien und Jobs sind noch im Aufbau.
Das Land Berlin betreibt seit 1996 die Internetseite Berlin.de - 2013 ging das Land zunächst erfolgreich gegen Berlin.com vor. Nunmehr ist dort auf jeder einzelnen Seite auf Englisch und Deutsch der Hinweis zu lesen: "Berlin.com wird von Berlin-Experten betrieben und ist keine Webseite des Landes Berlin".
Mit seiner neuen Klage verlangte das Land erneut die Unterlassung der Nutzung der Internetdomain. Das Landgericht wies diese Klage nun ab. Eine "Zuordnungsverwirrung" sei ausgeschlossen, hieß es zur Begründung. Durch den sogenannten Disclaimer auf jeder Seite sei deutlich, dass es sich nicht um eine Seite des Landes handle.
Auch die Com-Endung verweise nicht auf staatliche Stellen. Hier werde das Wort Berlin nicht als Hinweis auf den Betreiber, sondern auf die Inhalte der Seite genutzt. Den Internetnutzern sei auch bekannt, dass die Informationen im Internet "zu beinahe allen Lebensbereichen" meist privat und zunehmend auch kommerziell betrieben würden. (O.Petrov--BTZ)