Lübecker Busangreifer wegen Schuldunfähigkeit in Psychiatrie eingewiesen
Wegen einer Messer- und Brandattacke auf einen Linienbus mit zwölf Verletzten ist ein 34-Jähriger aus Lübeck dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht der schleswig-holsteinischen Stadt stufte den Mann am Freitag in einem sogenannten Sicherungsverfahren als schuldunfähig ein und verurteilte ihn zu einer Behandlung in einer Spezialklinik.
Der Mann hatte vor fast acht Monaten in einem Bus Spiritusflaschen in einem Rucksack in Brand gesetzt sowie die Fahrgäste und den Busfahrer mit einem Küchenmesser und Faustschlägen attackiert. Nach Überzeugung der Richter litt der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie. Er verübte die Tat demnach, weil er davon überzeugt war, dass ihn andere Menschen mit Laserstrahlen attackieren würden.
Der Ausgang des Verfahrens entsprach einem Gerichtssprecher zufolge den Forderungen der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage sowie der Verteidigung. Darin ging es unter anderem um versuchten Mord in 48 Fällen. Da von der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten ausgegangen wurde, gab es keinen Strafprozess mit dem Ziel einer Bestrafung. In einem Sicherungsverfahren wird vielmehr entschieden, ob ein Täter wegen Gefährlichkeit zwangsweise eingewiesen und behandelt wird.
Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft litt der Mann an einer schweren wahnhaften psychischen Störung. Er sah sich demnach einer angeblichen Verschwörung ausgesetzt und wollte diese beenden, indem er alle Businsassen tötete. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen.
Der Busfahrer hatte damals die Türen geöffnet, damit die Insassen flüchten konnten. Einige von ihnen überwältigten den Angreifer, der kurz darauf von eintreffenden Polizisten festgenommen wurde. Ein junger Mann wurde bei den Attacken lebensgefährlich verletzt, elf weitere Menschen erlitten weniger schwerwiegende Verletzungen.
(A. Madsen--BTZ)