Lange Haftstrafen im Limburger Prozess um riesige Kinderpornoplattform "Elysium"
Im Prozess um die riesige Kinderpornoplattform "Elysium" sind die vier Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht im hessischen Limburg verhängte am Donnerstag Strafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten. Gegen Uwe-M. G., der die längste Haftstrafe erhielt, wurde zudem Sicherungsverwahrung über die Haftzeit hinaus verhängt. Zwei Verteidiger kündigten Revision an.
Die Männer aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg hatten nach Ansicht der Kammer das im sogenannten Darknet betriebene Forum mit über 100.000 Mitgliedern aufgebaut oder als Administrator, Programmierer und Moderator betreut. Sie waren unter anderem wegen Verbreitung, Erwerbs, Erstellung und Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagt.
Der Administrator Frank M. wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Er stellte die Server zur Verfügung, die von den Ermittlern in seiner Werkstatt gefunden wurden. Bernd M. soll für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Er war Moderator im Forum und im Chat der Plattform und habe anderen Mitgliedern Tipps gegeben, um nicht von den Ermittlungsbehörden erwischt zu werden.
Die längste Strafe verhängte die Kammer gegen Uwe-M. G. Er soll neun Jahre und neun Monate im Gefängnis verbüßen. Außerdem wurde die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Ausschlaggebend dafür war der mehrfache schwere sexuelle Missbrauch von Kindern. Die dabei angefertigten Bilder und Videos postete G. anschließend auf "Elysium".
Hauptadministrator der Plattform war Joachim P., der zu einer Strafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. "Ohne Sie hätte es Elysium nie gegeben", begründete Richter Marco Schneider das Urteil. P. habe sich von Anfang an geständig und kooperativ gezeigt, sagte er weiter. Aus diesem Grund habe P. eine milde Strafe bekommen.
Das Gericht folgte im Kern dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen zwischen knapp vier und neun Jahren sowie die Sicherungsverwahrung für G. verlangt hatte. Die Verteidigung plädierte teils auf Freisprüche sowie mildere Strafen und forderte, von Sicherungsverwahrung abzusehen.
Neben "Elysium" wurde im Prozess auch über die Vorgängerplattform "The Giftbox Exchange" (TGE) verhandelt. Alle Angeklagten waren auch an dieser Plattform beteiligt und hatten sie als Administratoren oder Moderatoren betreut. Zeitweise zählte TGE mehr als 67.000 Mitglieder. TGE existierte von Juli 2015 bis Ende 2016.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten zwei Verteidiger an, in Revision gehen zu wollen. Sein Mandant P. sei enttäuscht von der Höhe der Strafe, sagte Thomas Weiskirchner. P. sei von Beginn an geständig und kooperativ gewesen.
Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte, dass Deutschland hinsichtlich der Bekämpfung der Kinderpornografie ein "Entwicklungsland" sei. In Deutschland gebe es "noch immer keine Pflicht für Provider, den Ermittlungsbehörden festgestelltes kinderpornografisches Material zu melden", erklärte der Vorstandsvorsitzende Rainer Becker.
Polizeiliche Erfolge auf diesem Gebiet basierten auf Meldungen ausländischer Institutionen. Ohne die Vorratsdatenspeicherung verliefen die meisten Ermittlungen im Sande. Die Strafandrohungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie nannte Becker "peinlich niedrig". Ein Ladendiebstahl werde mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, der Besitz von Kinderpornografie hingegen mit maximal drei Jahren.
(U. Schmidt--BTZ)