Verwaltungsrichter genehmigen Abschuss von "Problemwolf" in Niedersachsen
Naturschützer sind in Niedersachsen mit dem Versuch gescheitert, den Abschuss eines sogenannten Problemwolfs juristisch zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) lehnte die von einer Vereinigung eingereichte Beschwerde gegen die Ausnahmegenehmigung am Freitag in einem unanfechtbaren Beschluss ab. Es teile die Auffassung der zuständigen Landesbehörde, dass die Tötung des Wolfs "zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden" erforderlich sei.
Der fragliche Wolf des sogenannten Rodewalder Rudels hat sich laut Landesregierung darauf spezialisiert, Rinder im Herdenverband zu reißen. Herden ab einer gewissen Größe können sich üblicherweise schützen. Die Behörden befürchten große Schäden für Tierhalter, insbesondere wenn der Wolf sein Verhalten an Nachfahren weitergibt.
Diese Argumentation sei stichhaltig, erklärte das OVG. Das durch DNA-Proben bestimmbare Tier aus dem Bereich der Gemeinde Steimbke bei Nienburg/Weser habe seit April 2018 mehrmals Rinder attackiert. Zweimal seien diese Angriffe auf ausreichend große Herden erfolgt. Es bestehe ein "unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter".
Wölfe sind strengstens geschützt und dürfen nur ausnahmsweise mit behördlicher Erlaubnis gejagt werden. Dabei gelten strikte Regeln und Voraussetzungen. Die hierzulande ehemals ausgerotteten Wölfe breiten sich seit Jahren wieder aus. Das sorgt für Konflikte, vor allem mit Haltern von Weidetieren. Das sorgt auch politisch für Streit um den richtigen Umgang mit der wachsenden Zahl von Wölfen.
Landesumweltminister Olaf Lies (SPD) erklärte nach der Entscheidung des Gerichts, die Vorbereitungen für die Jagd auf den Wolf würden unverzüglich wieder aufgenommen. Die Entscheidung zum Abschuss sei nach intensiver juristischer Prüfung "mit großer Sorgfalt" erfolgt. Details zu den bevorstehenden Jagdmaßnahmen würden nicht mitgeteilt.
Auch die schleswig-holsteinischen Behörden genehmigten kürzlich den Abschuss eines sogenannten Problemwolfs. Er hatte nach Angaben der Landesregierung in Kiel Schafe hinter speziellen Schutzzäunen aufhielten. Auch in diesem Fall wird befürchtet, dass das Tier seine Fähigkeiten weitergibt.
Naturschützer kritisierten die geplanten Abschüsse der beiden Wölfe scharf. Dagegen forderte der Deutsche Jagdverband, gegebenenfalls sogar ganze Rudel zu töten.
(P. Hansen--BTZ)