Dichtung und Wahrheit - Wo liegen die Schnittmengen?
Nach jüngsten Informationen sollen angeblich in so genannten "Islamistenkreisen" der Bundesrepublik Deutschland - "Ablösesummen" für Frauen gezahlt werden. Hierzu soll der zwischenzeitlich als ISIS-Terrorist verurteilte Kerim Marc B. eine polnische Frau geheiratet haben, welche zuvor mit einem deutschen Konvertiten verheiratet gewesen sei. Dies zumindest sagte ein pensionierter Polizist (62) im Zeugenstand vor Gericht aus. Wie glaubwürdig diese Aussage jedoch wirklich ist, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden.
Fest steht jedoch - viele angebliche Ermittlungstatbestände, seien es solche von Zoll, Polizei oder anderen staatlichen Organen, erweisen sich bei genauer Betrachtung durch Gerichte - nicht immer als zutreffend. Zu diesem Fall wird weiter berichtet, dass obwohl die vorgenannte Ehe bereits nach islamischem Recht geschieden gewesen sei, habe der 23-Jährige, wie in diesen Kreisen üblich, für seine Braut eine Art Abstand zahlen müssen. Er habe den Betrag, angeblich ähnlich wie auf einem Basar, "auf 100 Euro runtergehandelt". Die vorgenannte polnische Frau habe im Jahre 2014 dazu ausgesagt, dass ihr neuer Lebensgefährte vor seiner Ausreise nach Syrien angeblich auch Sven Lau (bekannt unter dem Pseudonym: Abu Adam) fragen wollte, ob er direkt nach Syrien gehen oder erst heiraten solle. Ob es hierbei um einen Rat ging, oder etwa gar um eine Erlaubnis, sei unklar geblieben, sagte der Beamte im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden deutschen Bürger Sven Lau. Dass es sich bei Lau um einen Bürger handelt, welcher offenbar massiv unter Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz steht, macht die Sache hingegegen nicht glaubwürdiger. "Der bundesdeutsche Verfassungsschutz genießt nach einigen Skandalen im NSU-Prozess nicht mehr im Ansatz die von einem derartigen Staatsorgan hohe Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung" (sagen hierzu Bürger in Umfragen auf den Straßen der bundesdeutschen Hauptstadt, Berlin).
Verweisen sei in diesem Zusammenhang auf die Blamage der Staatsanwaltschaft Wuppertal, welche Ende August 2015 aufgrund einer so genannten "Scharia-Polizei-Aktion" vom 3. September 2014 - Anklage wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Uniformverbot gegen Lau und acht weitere Männer erhob, wonach Lau als Initiator der Aktion verdächtigt wurde. Hierzu hatte die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Lau und neun Teilnehmer zurückgewiesen und nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Dass es in der Demokratie immer Strömungen geben kann, welche von der herrschenden Obrigkeit aufgrund deren Auftreten und Agitation - nicht gern gesehen werden ist in jeder Staatsform fast normal anzusehen. Hierbei soll und muss dies jedoch jede Demokratie aushalten und dementsprechend in Diskussionen selbst agitieren, ohne jedoch ihre Machtinstrumente (als so genannt wehrhafte Demokratie) einzusetzen... (A.O.Kjajevsky--BTZ)