Sozialgericht: Jobcenter muss keinen Abiball finanzieren
Zwei Abiturientinnen sind vor dem Düsseldorfer Sozialgericht mit einer Klage gegen das Jobcenter auf Finanzierung ihrer Teilnahme an einem privaten Abiball gescheitert. Es möge zwar wünschenswert sein, an einer solchen privaten Schulabschlussfeier teilzunehmen, räumte das Gericht in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ein. Es habe sich aber nicht um eine schulische Veranstaltung gehandelt. (Az. S 43 AS 2221/18)
Die beiden Schwestern hatten bei dem Jobcenter die Übernahme der Kosten für ihre Teilnahme beantragt und dabei jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, jeweils 27 Euro für die Ballkarten sowie je rund 50 Euro für neue Kleider und etwa 40 Euro für neue Schuhe geltend gemacht. Es handle sich um einen unabweisbaren Mehrbedarf, argumentierten die Abiturientinnen.
Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab - der geltend gemachte Bedarf sei aus der Regelleistung zu bestreiten. Das Sozialgericht bestätigte in seinem nicht rechtskräftigen Urteil die Entscheidung des Jobcenters: Eine Teilnahme an der Veranstaltung sei für die Schwestern nicht verpflichtend gewesen. Es bestehe im Rahmen der Existenzsicherung kein Anspruch darauf, an allen gesellschaftlichen Ereignissen in gewünschtem Umfang teilnehmen zu können.
Zudem habe der Termin der Veranstaltung lange im Vorhinein festgestanden, hob das Gericht hervor. Die Klägerinnen hätten somit das Geld für ihre Teilnahme ansparen oder durch einen Job erwirtschaften können.
(O. Joergensen--BTZ)