Prozess zu Mordfall Susanna beginnt am 12. März in Wiesbaden
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz beginnt am 12. März vor dem Landgericht Wiesbaden. Das Gericht eröffnete das Hauptverfahren gegen den 21-jährigen Verdächtigen Ali B., wie am Freitag mitgeteilt wurde. Die Anklage wurde demnach ohne Einschränkungen zugelassen. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Anfang Mai an. Jedoch dürften noch weitere Termine folgen.
Die Staatsanwaltschaft wirft B. vor, Susanna am 23. Mai 2018 vergewaltigt zu haben. Nachdem sie mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht habe, habe B. sie erwürgt. Die Anklage wirft ihm Mord aus Heimtücke und zur Verdeckung einer Straftat vor. Susannas erst zwei Wochen später gefundene Leiche habe B. mit Hilfe von mindestens einem noch unbekannten Helfer verscharrt.
Der Fall sorgte auch politisch für Aufsehen. B. gestand die Tötung des Mädchens, bestritt jedoch eine Vergewaltigung. Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft erhob gegen B. insgesamt drei Anklagen. Neben dem Mord an Susanna F. werden ihm zwei weitere Vergewaltigungen vorgeworfen.
So soll er laut Staatsanwaltschaft wenige Wochen vor dem Mord eine Elfjährige in seinem Zimmer vergewaltigt haben. Das Kind soll er später noch ein weiteres Mal vergewaltigt haben. Auch ein ebenfalls angeklagter Freund von B., Mansoor Q., soll das Mädchen vergewaltigt haben. Schließlich soll B. mit einem Messer bewaffnet einen Mann ausgeraubt haben, weshalb ihm auch schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wird.
B. hatte sich nach den Taten in den Irak abgesetzt, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen wurde. An der Rückholung von B. beteiligte sich auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann. Ein deshalb gegen Romann eingeleitetes Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung wurde inzwischen eingestellt.
(A. Walsh--BTZ)