Bewährungsstrafe für Oberbauleiter in zweitem Prozess um Kölner Archiveinsturz
Knapp zehn Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten hat das Landgericht Köln am Donnerstag einen Oberbauleiter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Im zweiten Prozess um den Archiveinsturz folgten die Richter damit dem Strafmaßantrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte auf eine einjährige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung plädiert, weil der Angeklagte seine Pflichten verletzt habe.
Der Hauptprozess um den Archiveinsturz gegen vier Angeklagte war bereits im vergangenen Oktober zu Ende gefangen. Drei Angeklagte wurden damals freigesprochen und ein Angeklagter wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der zweite Strafprozess war durch Aussagen eines Angeklagten aus dem ersten Prozess ins Rollen gekommen.
Das Gebäude des Kölner Stadtarchivs, eines der bedeutendsten Kommunalarchive Europas, war am frühen Nachmittag des 3. März 2009 bei U-Bahnbauarbeiten in der Kölner Südstadt eingestürzt und hatte zwei Nachbarhäuser mit in die Tiefe gerissen. In einem dieser Häuser kamen zwei junge Männer ums Leben.
Bei dem Einsturz entstand ein Schaden in Milliardenhöhe, große Mengen Archivalien wurden verschüttet. Die beteiligten Baufirmen bestreiten, dass ein Baufehler Ursache der Katastrophe war.
Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Katastrophe hatte die Justiz unter Zeitdruck gestanden: Zehn Jahre nach dem Einsturz - also in dreieinhalb Wochen - wäre die sogenannte absolute Verjährung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt kann niemand mehr für den Archiveinsturz strafrechtlich belangt werden. Auch ein noch laufender Strafprozess hätte dann beendet werden müssen.
(A. Bogdanow--BTZ)