Österreich soll enteigneter Besitzerin des Hitler-Geburtshauses mehr zahlen
Österreich soll der enteigneten Besitzerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau möglicherweise eine deutlich höhere Entschädigung bezahlen als vorgesehen. Wie BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) am Mittwoch erfuhr, entschied das Landgericht Ried im Innkreis, dass der Frau mehr als 1,5 Millionen Euro zustehen. Bisher hatte der Staat ihr 310.000 Euro zugestanden. Dagegen hatte die Frau geklagt.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Nach BTZ-Information hat die Finanzprokuratur, die den österreichischen Staat anwaltlich berät, noch nicht entschieden, ob sie in Berufung gehen wird. Die Enteignung selbst war im vergangenen Juni vom österreichischen Verfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden. Dagegen läuft allerdings noch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Hitler hatte bis zu seinem dritten Lebensjahr in dem Haus in Braunau gelebt. Seit den 70er Jahren war das Gebäude an das Innenministerium vermietet und wurde zuletzt als Behinderteneinrichtung genutzt. Seit dem Jahr 2011 steht das Gebäude leer. Das österreichische Parlament hatte im Dezember 2016 die Enteignung des Hitler-Geburtshauses per Gesetz ermöglicht. Die Regierung wollte damit verhindern, dass das Haus von Neonazis genutzt wird.
(K. Petersen--BTZ)