Gericht stellt Verfahren gegen sieben von zehn Loveparade-Beschuldigten ein
Tiefer Einschnitt im Strafprozess um die Loveparade-Tragödie mit 21 Toten: Das Landgericht Duisburg hat am Mittwoch das Verfahren gegen sieben der zehn Angeklagten wegen geringer Schuld eingestellt. Die Einstellung erfolge "auf Kosten der Staatskasse", sagte der Vorsitzende Richter Mario Plein am 101. Verhandlungstag des bisherigen Mammutprozesses, der aus Platzgründen in einem Kongresszentrum der Düsseldorfer Messe stattfindet.
Die Entscheidung der Duisburger Strafkammer war erwartet worden, nachdem die Staatsanwaltschaft und die sieben Angeklagten am Dienstag der Einstellung zugestimmt hatten. Der Prozess gegen die drei weiteren Beschuldigten wird dagegen fortgesetzt.
Die sieben nun ausgeschiedenen Angeklagten müssen keinen Geldbetrag zahlen. Auch ist die Verfahrenseinstellung nicht mit einer Feststellung von individueller Schuld verbunden. Für alle diese Angeklagten besteht weiterhin die Unschuldsvermutung.
Vor Verkündung des Einstellungsbeschlusses hatte ein Hinterbliebener der Loveparade-Tragödie eine Fortsetzung des Verfahrens gegen alle zehn Angeklagte gefordert. "Es muss weiter aufgeklärt werden", sagte der Nebenkläger Klaus Peter Mogendorf, der bei der Technoparty in Duisburg seinen Sohn verloren hatte. "Stellen wir uns gemeinsam darauf ein, diesen Prozess nicht einzustellen."
Der Vorsitzende Richter Mario Plein hielt dem entgegen, das Gericht habe für seinen Vorschlag auf Einstellung des Verfahrens juristisch "gute Gründe". "Es ist einfach nicht richtig anzunehmen, wir würden keine Schuldigen sehen", betonte Plein. "Viele Leute haben Schuld." Mit Blick auf die drei verbliebenen Angeklagten fügte der Richter hinzu: "Natürlich werden wir jetzt intensiv weiter unserer Aufklärungspflicht nachkommen."
Das Gericht hatte ursprünglich vorgeschlagen, den Loveparade-Prozess gegen alle zehn Angeklagten - sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters - einzustellen. Bei sieben Angeklagten sollte dies ohne Auflagen, bei den drei übrigen mit Geldauflagen erfolgen.
Drei beschuldigte Mitarbeiter des Veranstalters stimmten einer solchen Verfahrenseinstellung anders als die Staatsanwaltschaft aber nicht zu. Sie hätten nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Geldauflagen von jeweils rund 10.000 Euro erhalten sollen. Bei der Duisburger Loveparade waren am 24. Juli 2010 in einem Gedränge 21 Menschen getötet und mehr als 650 weitere verletzt worden.
(A. Lefebvre--BTZ)