Staatsanwaltschaft stimmt Einstellung von Loveparade-Strafprozess zu
Im Strafprozess um die Loveparade-Tragödie mit 21 Toten hat die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichts zur Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Die Anklagebehörde halte den Vorschlag "rechtlich in der Sache für vertretbar und letztlich sachgerecht", sagte Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff am Dienstag im Prozess. Eine Entscheidung fiel damit aber noch nicht, weil für eine Einstellung auch die Angeklagten dem Vorschlag zustimmen müssen. Deren Einlassungen wurden noch am Dienstag erwartet.
Das in Düsseldorf verhandelnde Duisburger Landgericht hatte vorgeschlagen, die Verfahren gegen alle zehn Angeklagten einzustellen - in sieben Fällen ohne und in drei Fällen mit Geldauflagen. Einer der Angeklagten machte allerdings bereits im Vorfeld deutlich, dass er eine Verfahrenseinstellung ablehnt.
In dem Prozess müssen sich seit Dezember 2017 sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters verantworten. Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 gab es ein verheerendes Gedränge, in dem 21 Menschen getötet und mehr als 650 verletzt wurden.
(C. Fournier--BTZ)