Belgiens Ex-König widersetzt sich gerichtlicher Aufforderung zu Vaterschaftstest
Belgiens Ex-König Albert II. wehrt sich gegen eine gerichtliche Aufforderung zu einem Vaterschaftstest. Der ehemalige Monarch werde der Anordnung eines Brüsseler Gerichts zu einem DNA-Abgleich nicht Folge leisten und habe abermaligen Einspruch dagegen eingelegt, erklärte sein Anwalt Alain Berenboom am Freitag in Brüssel. In der Angelegenheit geht es um die Behauptung der belgischen Künstlerin Delphine Boël, sie sei eine uneheliche Tochter Alberts.
Boël versucht seit Jahren, durch einen DNA-Abgleich eine Vaterschaft des ehemaligen Königs nachzuweisen. Albert hatte nach seiner Abdankung zugunsten seines ältesten Sohnes Philippe im Sommer 2013 seine Immunität verloren, seither beschäftigt die Angelegenheit die Gerichte. Im vergangenen Oktober hatte ein Brüsseler Gericht nach jahrelangem Rechtsstreit den DNA-Test angeordnet und Albert eine Frist von drei Monaten gesetzt.
Alberts Anwalt begründete den neuerlichen Anspruch nun unter anderem mit Zweifeln an der angeordneten Methode zum DNA-Abgleich. "Seine Majestät König Albert II. wird sich nicht einem DNA-Test unterziehen", erklärte er.
Boëls Anwälte deuteten Alberts Verweigerungshaltung wiederholt als Hinweis darauf, dass die Behauptung ihrer Mandantin zutreffe. Die Tatsache, dass der frühere belgische König möglicherweise ein uneheliches Kind hat, beschäftigt die belgische Öffentlichkeit seit langem.
Offiziell erkannte er Boël nie als seine Tochter an. Allerdings wollen viele Belgier in seiner Weihnachtsansprache im Jahr 1999 ein verstecktes Eingeständnis erkannt haben: Damals sprach das Staatsoberhaupt von einer Krise, die seine Ehe in den Jahren 1960 bis 1970 durchlitten habe.
Boël wurde 1968 als Tochter der belgischen Adeligen Sibylle de Sélys Longchamps geboren. Sie machte sich als Künstlerin unter anderem mit Pappmaché-Figuren einen Namen.
(D. Meier--BTZ)