Staatsanwaltschaft Wiesbaden erhebt Anklage in Mordfall Susanna
Rund acht Monate nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage gegen den 21-jährigen Verdächtigen Ali B. erhoben. Dem Iraker werden Vergewaltigung und Mord aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Außerdem werden ihm zwei weitere Vergewaltigungen vorgeworfen.
Über die Zulassung der Anklage muss noch das Landgericht Wiesbaden entscheiden. Über die Anklage war bereits im November berichtet worden. Erst nach der Information aller Verfahrensbeteiligten wurde sie nun aber offiziell erhoben. Susannas Leiche war Anfang Juni 2018, zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens, gefunden worden. Der Fall sorgte auch politisch für Aufsehen. Die Jugendliche soll vor ihrem Tod vergewaltigt worden sein. B. gestand die Tötung des Mädchens, bestritt jedoch eine Vergewaltigung.
B. hatte sich nach der Tat in den Irak abgesetzt, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen wurde. An der Rückholung von B. beteiligte sich auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann. Ein deshalb gegen Romann eingeleitetes Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung sei mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, erfuhr BERLINER TAGESZEITUNG am Mittwoch.
Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft erhob gegen B. insgesamt drei Anklagen. In Bezug auf den Mord an Susanna zeigten sich die Ermittler überzeugt, dass B. Susanna am 23. Mai zunächst vergewaltigt habe. Nachdem sie dann mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht habe, habe er sie erwürgt. Ihre erst zwei Wochen später gefundene Leiche habe B. mit Hilfe von mindestens einem noch unbekannten Helfer verscharrt.
Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft B. vor, wenige Wochen vor dem Mord eine Elfjährige in seinem Zimmer vergewaltigt zu haben. Das Kind soll er dann noch ein weiteres Mal vergewaltigt haben. Auch ein ebenfalls angeklagter Freund von B., Mansoor Q., soll das Mädchen vergewaltigt haben. Schließlich soll B. mit einem Messer bewaffnet einen Mann ausgeraubt haben, weshalb ihm auch schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wird.
(T. Jones--BTZ)