Erklärungen zu Einstellung von Loveparade-Prozesse bis 5. Februar erwartet
Im Loveparade-Prozess sollen Staatsanwaltschaft und Angeklagte nach den Vorstellungen des Duisburger Landgerichts bis zum 5. Februar ihre Erklärungen zur vom Gericht angeregten Einstellung des Verfahrens abgeben. Dies geht aus einem Vermerk über das am Mittwoch geführte Rechtsgespräch zwischen den den Prozessbeteiligten hervor, den der Vorsitzende Richter Mario Plein nach Angaben eines Gerichtssprechers am Donnerstag in dem Verfahren verlas.
Der Vorsitzende Richter hatte in dem Gespräch mit Vertretern der Staatsanwaltschaft, Verteidigern und Opferanwälten eine Einstellung des Prozesses vorgeschlagen. Voraussetzung für ist allerdings, dass die Staatsanwaltschaft und die zehn Angeklagten einem solchen Vorgehen zustimmen. Bislang gibt es jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber, ob eine solche Verfahrenseinstellung mit Geldauflagen für die Angeklagten verbunden sein sollte.
So erklärte die Duisburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag, sie habe eine Einstellung ohne Auflagen angesichts des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme "bislang für nicht sachgerecht erachtet". "Dennoch werden wir die Vorschläge und die Argumentation der Kammer nunmehr sorgfältig prüfen und bis zum 5. Februar 2019 dazu Stellung nehmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen könnte", betonte die Anklagebehörde.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 hatte es ein verheerendes Gedränge gegeben, in dem 21 Menschen getötet und mehr als 650 verletzt wurden. In dem Strafprozess müssen sich seit Dezember 2017 sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten fahrlässige Tötung beziehungsweise fahrlässige Körperverletzung vor.
In seinem im Verhandlungssaal verlesenen Vermerk hob der Vorsitzende Richter Plein nach Angaben des Gerichtssprechers hervor, der Prozess habe erheblich zur Aufklärung der Geschehnisse bei der Duisburger Loveparade beigetragen. Nach den im Verfahren erlangten Erkenntnissen sei es richtig gewesen, die zehn Beschuldigten anzuklagen. Es bestehe auch immer noch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass sie für das Unglück mitverantwortlich seien.
Allerdings ergebe die Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zum jetzigen Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung der außergewöhnlich schweren Folgen der vorgeworfenen Taten, dass die individuelle Schuld eines jeden Angeklagten aus Sicht des Gerichts als gering bis allenfalls mittelschwer anzusehen wäre. So könne davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2010 keine klaren gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben für die Planung einer derartigen Großveranstaltung vorgelegen hätten.
In dieser unsicheren Rechtslage hätten die Angeklagten sich intensiv darum bemüht, die Veranstaltung aus ihrer Sicht sicher zu gestalten. Sie hätten teilweise auf Sachverständige vertraut, die sie mit der Prüfung bestimmter Aspekte der Veranstaltung betraut hätten. Diese Sachverständigen hätten letztlich keine Einwände gegen die Planung der Veranstaltung erhoben.
Neben den Planungsfehlern sei ein kollektives Versagen einer Vielzahl von Menschen am Veranstaltungstag für das Unglück mitverantwortlich. In diesem Zusammenhang von Bedeutung seien unter anderem die Einrichtung einer Polizeikette auf der Rampe zum Gelände sowie erhebliche Störungen der Kommunikation und Entscheidungen am Veranstaltungstag entgegen der vorherigen Absprachen in der Planung.
(F. Schulze--BTZ)