Deutsche Schulverweigerer scheitern vor Europäischem Menschenrechtsgericht
Im Streit um die vorübergehende Einschränkung ihres elterlichen Sorgerechts haben deutsche Schulverweigerer vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Abfuhr hinnehmen müssen. Die Straßburger Richter wiesen am Donnerstag eine Beschwerde des Elternpaars aus Hessen gegen Deutschland ab. Die heute 52 und 51 Jahre alten Kläger hatten sich zwischen 2005 und 2012 systematisch geweigert, ihre vier Kinder in die Schule zu schicken.
Die Eltern machten geltend, die Kinder würden zu Hause unterrichtet, weigerten sich aber, deren schulisches Niveau überprüfen zu lassen. Das Familiengericht in Darmstadt ordnete daraufhin im Sommer 2012 die Unterbringung der heute zwischen 13 und 19 Jahre alten Kinder in einem Heim an. Dort blieben sie drei Wochen - bis die Eltern zusagten, die Schulpflicht zu achten.
Der Gerichtshof für Menschenrechte billigte diese Entscheidung. Die in Deutschland geltende Schulpflicht ziele darauf ab, die "Integration der Kinder in die Gesellschaft" zu fördern. Die deutschen Behörden hätten Grund zu der Annahme gehabt, dass die Kinder des Paares in einer "Isolation" lebten, ohne jeden Kontakt nach außen. Zudem hätten sich die Eltern auch nach der Verhängung von Bußgeldern unbeugsam gezeigt. Insofern sei die zeitweise Unterbringung der Kinder in einem Heim gerechtfertigt gewesen.
Das Ehepaar war in Deutschland durch alle Instanzen gezogen - bis vor das Bundesverfassungsgericht, das seine Beschwerde im Oktober 2014 nicht annahm. Vor dem Gerichtshof für Menschenrechte machten die Eltern einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie geltend.
Das Straßburger Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer einstimmig gefällt. Die Beschwerdeführer können dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen - er muss dies aber nicht tun.
(L. Pchartschoy--BTZ)