Gericht weist Belästigungsklage von Ashley Judd gegen Weinstein ab
Ein Gericht in Los Angeles hat die Belästigungsklage der US-Schauspielerin Ashley Judd gegen den früheren Filmmogul Harvey Weinstein zurückgewiesen. Die mutmaßlichen sexuellen Avancen des Ex-Produzenten im Jahr 1997 während eines Treffens wegen möglicher gemeinsamer Filmprojekte fielen nicht unter das Gesetz zu sexueller Belästigung im Berufsleben, erklärte US-Bezirksrichter Philip Gutierrez am Mittwoch (Ortszeit). Judd dürfe gegen den 66-Jährigen aber weiter wegen Diffamierung und Schädigung ihrer Karriere vorgehen.
Hunderte Frauen werfen Weinstein sexuelle Belästigung vor, mitunter sogar Vergewaltigung, es laufen mehrere Verfahren gegen ihn. Judd war eine der ersten, die öffentlich Belästigungsvorwürfe gegen den einst so mächtigen Filmproduzenten erhob. Die 50-Jährige wirft ihm außerdem vor, sie diffamiert und ihrer Karriere geschadet zu haben, indem er dem Regisseur der "Herr der Ringe"-Filme, Peter Jackson, sagte, es sei ein "Alptraum", mit ihr zu arbeiten.
Im Dezember 2017 bestätigte Jackson, dass Weinstein in den 90er Jahren versucht habe, Schauspielerinnen zu diskreditieren, die ihm später sexuelle Übergriffe vorwarfen.
Zu Judds Belästigungsvorwürfen hatten Weinsteins Anwälte im Juli erklärt, die Schauspielerin habe einen "Deal" mit Weinstein geschlossen, dass er sie anfassen dürfe, wenn sie einen Oscar für eine Rolle in einem seiner Filme gewinne. Judd sagte dazu, sie habe diesen Pakt geschlossen, um Weinsteins Annäherungsversuchen zu entgehen, als er sie in Beverly Hills in sein Hotelzimmer eingeladen habe.
Der Fall Weinstein hatte 2017 eine weltweite Kampagne gegen sexuelle Belästigung ausgelöst. Unter dem Hashtag #MeToo machten zahlreiche Missbrauchsopfer ihre Erfahrungen öffentlich, unter den Beschuldigten sind viele Prominente.
(S. Sokolow--BTZ)