Lübeck: Verfahren gegen möglich schuldunfähigen Lübecker Busangreifer
Ein knappes halbes Jahr nach der Messer- und Brandattacke mit zwölf Verletzten in einem Linienbus in Lübeck steht der Täter seit Mittwoch vor Gericht. Der psychisch kranke 34-Jährige ist nach Einschätzung der Anklage mutmaßlich schuldunfähig. Das Landgericht der schleswig-holsteinischen verhandelt deshalb seit Mittwoch in einem sogenannten Sicherungsverfahren gegen ihn.
Der Deutsch-Iraner hatte am 20. Juli in dem Bus Spiritusflaschen in einem Rucksack in Brand gesetzt und Fahrgäste sowie den Busfahrer mit einem Küchenmesser und Faustschlägen attackiert. Die Lübecker Staatsanwaltschaft legt ihm unter anderem versuchten Mord in 48 Fällen und versuchte besonders schwere Brandstiftung zur Last.
Nach Erkenntnissen der Anklage sah er sich allerdings "wahnhaft" einer angeblichen Verschwörung ausgesetzt und wollte diese beenden, indem er sämtliche Businsassen tötete. Sie verzichtete deshalb auf eine Anklage und betreibt stattdessen das Sicherungsverfahren. Das Gericht setzte neun Verhandlungstage an, 35 Zeugen sind geladen.
In einem Sicherungsverfahren wird von den Richtern geprüft, ob ein mutmaßlicher Täter wegen krankheitsbedingter Gefährlichkeit in ein psychiatrische Klinik eingewiesen werden muss. In solchen Fällen scheidet ein normales Strafverfahren mit dem Ziel einer Bestrafung aus, weil der Beschuldigte im juristischen Sinn schuldunfähig ist.
Der Busfahrer hatte damals die Türen geöffnet, damit die Insassen flüchten konnten. Einige von ihnen überwältigten den Mann, der kurz darauf von Polizisten festgenommen wurde. Ein junger Mann wurde durch die Attacken des Beschuldigten lebensgefährlich verletzt, elf weitere Menschen erlitten weniger schwerwiegende Verletzungen.
(A. Williams--BTZ)