Länder einigen sich auf Staatsvertrag für Vergabe von Medizinstudienplätzen
Die Kultusminister der Länder haben sich auf Details der Neuregelung der zentralen Studienplatzvergabe in medizinischen und pharmazeutischen Fächern geeinigt. Wie die Kultusministerkonferenz (KMK) am Donnerstag mitteilte, sollen dem Entwurf für den entsprechenden Staatsvertrag der Länder zufolge künftig 30 Prozent der Studienplätze für Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie an die Bewerber mit den jeweils besten Abiturnoten vergeben werden.
Länderspezifische Unterschiede bei den Abiturnoten werden durch sogenannte Prozentrangverfahren und Landesquoten ausgeglichen, wie die KMK nach ihrer Sitzung in Berlin mitteilte. Zehn Prozent der Studienplätze in den vier Fächern gehen nach einer sogenannten zusätzlichen Eignungsquote nach notenunabhängigen Kriterien an Bewerber. Dabei wird in gewissem Umfang die Wartezeit beachtet.
60 Prozent der Studienplätze werden dezentral von den Hochschulen vergeben. Der nun vorlegte Entwurf des Staatsvertrags enthält dafür einen Katalog an Kriterien. Diese orientieren sich zum Teil an der Abiturnote, zum Teil nicht. Ein Facheignungstest ist obligatorisch.
Die Neuregelung des Vergabeverfahrens war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Der Staatsvertrag muss nun zwischen den Ländern vereinbart werden. Bisher handelt es sich um einen Entwurf.
Bereits im Juni hatten die Kultusminister Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Davon weicht der nun vorgelegte Vertragsentwurf aber teilweise ab. So wurde die Abiturbestenquote von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht.
Damit werde auf die "vielfachen wissenschaftlichen Erkenntnisse" reagiert, denen zufolge der allgemeinen Abiturnote "eine hohe Prognosekraft für den Studienerfolg" zukomme. Sie gebe Aufschluss allgemeine kognitive Fähigkeiten und Kompetenzen wie Fleiß.
(P. Rasmussen--BTZ)