Streit um als "Mannheimer Loch" bekannt gewordenes Kunstwerk vor dem BGH
Ein bundesweit als "Mannheimer Loch" bekannt gewordenes Kunstwerk soll im Rahmen eines Museumsumbaus verschwinden - doch die Künstlerin wehrt sich dagegen seit Jahren vor Gericht. Am Donnerstag landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der über das Aus für diese Rauminstallation und eine weitere Lichtinstallation in der Kunsthalle Mannheim entscheiden muss. (Az. I ZR 98/17 und I ZR 99/17)
Die Bundesrichter wollen dabei auch grundsätzlich klären, ob Künstler die Vernichtung ihrer Werke verbieten dürfen. Ein Urteil soll erst in einigen Wochen fallen.
Die Künstlerin Nathalie Braun Barends schuf ab 2006 für die Kunsthalle die sich über mehrere Gebäudeebenen erstreckende Rauminstallation "HHole", die als "Mannheimer Loch" bekannt wurde. Im Jahr 2012 beschloss die Stadt als Betreiberin des Museums, das Werk im Zuge von weitreichenden Umbaumaßnahmen zu entfernen. Braun Barens entwarf für das Museum zudem die Lichtinstallation "PHaradies", die einer Dachsanierung weichen musste.
Die Künstlerin will vor Gericht die Wiederherstellung ihrer Werke erreichen. Sie macht dazu eine Verletzung ihres Urheberrechts geltend. Falls ihre Installationen nicht neu aufgebaut werden, verlangt sie einen Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund 300.000 Euro.
Es gehe ihr um "Respekt für Künstler", sagte Braun Barends nach der Verhandlung in Karlsruhe. Sie habe es nicht für möglich gehalten, dass so etwas wie in Mannheim passieren könne. Sie habe ihre Kunstwerke nur verliehen. Das Museum habe deshalb nicht das Recht, so vorzugehen. Beide Werke seien allerdings so konzipiert, "dass sie wiederbelebt werden können".
Die Stadt Mannheim hält das Aus für die beiden Installationen dagegen aufgrund der Umbauten für zwingend. Die Entfernung sei aus rein sachlichen Gründen erforderlich gewesen, sagte Stadtdirektor Thomas Drosdowski. In den bisherigen Gerichtsverfahren war die Stadt erfolgreich.
Der zuständige BGH-Zivilsenat befasste sich in der mündlichen Verhandlung noch in einem weiteren Fall mit der Vernichtung von Kunstwerken. Dabei ging es um eine Schwarzlicht-Minigolfanlage in Berlin, die von zwei bildenden Künstlern mitgestaltet wurde. Im Zuge einer Umgestaltung der Anlage wurden ihre Installationen entfernt und zerstört. Sie verlangen deshalb Schmerzensgeld. Die Klagen der Künstler blieben in den vorherigen Instanzen vor dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin erfolglos. (Az. I ZR 15/18)
Der Bundesgerichtshof will in den verhandelten Fällen auch grundsätzlich klären, ob Künstler auf Grundlage des Urheberrechts die Vernichtung ihrer Werke verbieten können. Zudem geht es um eine Abwägung zwischen den Rechten der Stadt Mannheim und den Betreibern der Minigolfanlage als Eigentümern der jeweiligen Gebäude auf der einen sowie den Rechten der Künstler als Urheber der Installationen auf der anderen Seite. Wann das Gericht eine Entscheidung fällt, blieb zunächst offen.
(I. Johansson--BTZ)