Drei Freisprüche und Bewährung in Prozess um Kölner Archiveinsturz
Paukenschlag am Urteilstag im Prozess um den Kölner Archiveinsturz: Knapp zehn Jahre nach einer der verheerendsten Baukatastrophen der Geschichte hat das Landgericht Köln am Freitag drei der vier Angeklagten freigesprochen. Lediglich ein Bauüberwacher wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dabei zeigte sich die Strafkammer überzeugt, dass gravierende Fehler beim U-Bahnbau Ursache des Einsturzes mit zwei Toten waren.
Richter Michael Greve sagte bei der Urteilsverkündung, den drei Freigesprochenen - zwei Bauleiter von Privatfirmen und eine Bauüberwacherin der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) habe "kein Pflichtverstoß" nachgewiesen werden können, der ursächlich für den Tod von zwei Anwohnern bei dem Gebäudeeinsturz am 3. März 2009 gewesen sei. Alleinige Ursache des Unglücks sei eine Fehlstelle in einer Schlitzwand beim U-Bahnbau gewesen.
"Wir sind uns sicher, dass niemand diese Folgen wollte", sagte Greve. Die Kammer sei sich bewusst, dass das Urteil "möglicherweise ein gewisses Unverständnis" in der Öffentlichkeit hervorrufen werde. Dies sei aber "nicht der Maßstab unserer Entscheidung".
Die Kölner Strafkammer sah es nach 48 Hauptverhandlungstagen als erwiesen an, dass der Einsturz des Stadtarchivgebäudes eindeutig und zweifelsfrei auf einen gravierenden Fehler bei der Herstellung der Schlitzwand zurückzuführen sei - andere Einsturzursachen seien sicher ausgeschlossen.
Dem verurteilte Angeklagten - einem Bauüberwacher der KVB - legte das Gericht zur Last, er habe die ihm obliegenden Überwachungspflichten bei der Herstellung einer Lamelle für die Schlitzwand nicht erfüllt. Der Einsturz des Stadtarchivs hätte verhindert werden können, wenn dieser Angeklagte die ihm obliegenden Bauüberwachungspflichten nach den Regeln der Baukunst ausgeübt hätte, betonte der Vorsitzende Richter.
Bei den freigesprochenen Angeklagten kamen die Richter zum gegenteiligen Schluss. So seien zwar auch beiden örtlichen Bauleitern Pflichtverletzungen anzulasten - jedoch habe an den zurückliegenden 47 Verhandlungstagen nicht festgestellt werden können, dass diese Pflichtverletzungen den späteren Einsturz verursacht hätten.
Die Staatsanwaltschaft ließ nach der Urteilsbegründung offen, ob sie Revision gegen die Freisprüche einlegen wird - sie hatte für die beiden nun frei gesprochenen Bauleiter Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr gefordert. Vor einer anderen Kölner Strafkammer des Landgerichts läuft noch ein weiteres Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs - dort muss sich ein Oberbauleiter verantworten.
In dem Prozess gegen die vier Angeklagten waren ursprünglich auch ein Polier und ein Baggerführer angeklagt. Die Verfahren gegen beide wurden wegen schweren Erkrankungen der Angeklagten abgetrennt. Ungewiss ist, ob sie noch vor Gericht erscheinen müssen - nach Eintritt der sogenannten absoluten Verjährung im kommenden März, also zehn Jahre nach dem Unglück, ist eine strafrechtliche Verfolgung möglicher Schuldiger nicht mehr möglich.
Bei dem Einsturz am Waidmarkt in der Kölner Südstadt war ein Milliardenschaden entstanden. Bei dem erwarteten Zivilprozessen um die Schadensregulierung kommt der Unglücksursache zentrale Bedeutung zu. Die beteiligten Baufirmen betonten wiederholt, dass für sie ein Baufehler als Ursache keineswegs feststehe.
Nach dem nun verkündeten Urteil im Strafprozess erklärte die Arbeitsgemeinschaft (Arge) der beteiligten Unternehmen, sie begrüße den Richterspruch, mit dem die Unschuld der beiden Bauleiter bestätigt worden sei. Die Unglücksursache sei aber aus ihrer Sicht bis heute ungeklärt, erklärte de Arge und verwies zugleich auf die bevorstehende Beweiserhebung im Zivilverfahren.
(T. Jones--BTZ)