Bombay: Indiens Oberstes Gericht kippt Tempelverbot für Frauen
Das Oberste Gericht in Indien hat das Zutrittsverbot für Frauen in einem hinduistischen Tempel nach einem jahrelangem Rechtsstreit aufgehoben. Es sei rechtswidrig, Frauen ab dem Einsetzen ihrer Menstruation den Zugang zum Ayyappa-Tempel in Sabarimala zu verwehren, entschied das Gericht in Neu Delhi aktuell. Das Urteil bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung einer Liberalisierung des konservativ geprägten Landes.
Bisher durften Frauen im Alter zwischen zehn und 50 Jahren den Ayyappa-Tempel nicht betreten. Der Hindu-Tempel im südlichen Bundesstaat Kerala gehört zu den heiligsten Stätten der Hindus. Der Ausschluss von Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter rührt von der traditionellen Sichtweise, dass diese während ihrer Monatsblutung unrein seien.
Der Präsident des Obersten Gerichts, Dipak Misra, bezeichnete das Zugangsverbot für Frauen als "diskriminierend" und "Missachtung ihrer Rechte". "Frauen davon abzuhalten, Tempel zu betreten, verletzt das Recht der Frauen, zu beten und Religion zu praktizieren", sagte der Richter.
Das Recht auf den Besuche von Gebetsstätten ist in der indischen Verfassung gesetzlich verankert. Somit verstoße das Frauen-Verbot im Ayyappa-Tempel letztendlich gegen verfassungsmäßiges Recht, hatten die Kläger ihre Beschwerde begründet.
Es ist bereits das dritte Mal in diesem Monat, dass Indiens Oberstes Gericht gegen konservative Regelungen urteilt. Neben der Legalisierung von gleichgeschlechtlichem Sex Anfang September beschloss das Oberste Gericht am vergangenen Donnerstag außerdem, Ehebruch als Straftat abzuschaffen.
(O. Larsen--BTZ)