Fährverkehr: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Schwerbehinderten
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Schwerbehinderten bei der kostenlosen Nutzung von Fähren gestärkt. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass sie zwischen Emden und der Nordseeinsel Borkum Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben. Bei dem Fährverkehr zwischen Festland und Insel handle es sich um Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts. In dem Fall war strittig, ob es sich um Nahverkehr handelt. (Az. BVerwG 5 C 7.17).
Der klagende Schwerbehinderte ist laut Gericht durch die Einschränkung seines Gehvermögens in seiner Bewegungsfreiheit erheblich beeinträchtigt. Er machte vor Gericht deshalb einen Anspruch auf unentgeltliche Nutzung der mehrmals pro Tag verkehrenden Fähre des beklagten Unternehmens geltend.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage in erster Instanz noch ab. Es begründete dies damit, dass ein Nahverkehr nur dann vorliege, wenn es um Alltagsentfernungen wie bei den Wegen zur Arbeit, zum Einkauf oder zur Schule gehe. Die mehr als zweistündige Fahrt mit der Fähre zähle dazu nicht.
Das Oberverwaltungsgericht gab dem Kläger dagegen im Berufungsverfahren Recht. Die Revision des Unternehmens gegen diese Entscheidung blieb nun vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Es gebe keine hinreichenden Gründe, den Nahverkehr auf Alltagsverkehr zu beschränken, erklärte das Gericht.
(P. Rasmussen--BTZ)