Justiz: Opferanwälte befürchten Einstellung des Loveparade-Prozesses
Opferanwälte fürchten eine Einstellung des Strafprozesses um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade mit 21 Toten. Die Duisburger Strafkammer habe für Anfang kommenden Jahres ein Rechtsgespräch angekündigt, um "das Verfahren im Konsens zu erledigen", schreiben zwölf Nebenklagevertreter in einem Brief an den nordrhein-westfälischen Justizminister Peter Biesenbach (CDU), von dem BERLINER TAGESZEITUNG aktuell erfuhr.
Die Prozessbevollmächtigten der Nebenkläger bitten Biesenbach demnach um Unterstützung. Sie befürchten der Zeitung zufolge, dass das Verfahren gegen die zehn Angeklagten zu den Akten gelegt werden solle - im Höchstfall gegen die Zahlung von Geldauflagen.
In dem fünfseitigen Schreiben heißt es dem Bericht zufolge, Äußerungen der Ankläger ließen den Schluss zu, "dass die Staatsanwaltschaft offenbar bereit ist, den vom Gericht aufgezeigten Weg hin zur Verfahrenseinstellung mitzugehen". "Eine solche Auffassung ist grundfalsch und rational nicht nachvollziehbar."
In dem Loveparade-Strafverfahren müssen sich seit Dezember sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung beziehungsweise fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Bei dem Technofestival in Duisburg am 24. Juli 2010 hatte es ein verheerendes Gedränge gegeben, in dem 21 Menschen getötet und mehr als 650 verletzt wurden.
Das Düsseldorfer Justizministerium äußerte sich nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG zunächst nicht zu dem Brief. Es solle dem Antwortschreiben Biesenbachs nicht vorgegriffen werden. Der Duisburger Landgerichtssprecher Matthias Breidenstein bestätigte demnach, dass die Strafkammer "am Anfang des nächsten Jahres ein Rechtsgespräch führen möchte".
Breidenstein machte aber zugleich deutlich, dass an dieser Zusammenkunft neben dem Gericht die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger und die Nebenklagevertreter teilnehmen würden. Das Treffen diene auch dazu, alle "Ansichten darüber auszutauschen, wie das Verfahren fortgeführt werden soll".
(S. Soerensen--BTZ)