Oberstes Gericht: Ehebruch ist in Indien nun nicht länger eine Straftat
Ehebruch ist in Indien nicht länger strafbar: Das Oberste Gericht des Landes hat ein aus der Kolonialzeit stammendes Gesetz als verfassungswidrig und diskriminierend eingestuft, das Gefängnisstrafen für Ehebrecher vorsah.
Gemäß dem mehr als hundert Jahre alten Paragrafen wurde jeder Mann, der ohne Zustimmung des Ehemanns Sex mit dessen Frau hatte, als Ehebrecher eingestuft und mit fünf Jahren Gefängnis bestraft.
"Ehebruch als kriminell anzusehen, ist rückwärtsgewandt", befanden die Obersten Richter. Zudem würden Frauen durch das veraltete Gesetz diskriminiert, da sie selbst nicht wegen Ehebruchs klagen oder dafür zur Verantwortung gezogen werden konnten - Fremdgehen wurde damit quasi zu einer reinen Männersache erklärt.
Vor rund 50 Jahren hatte dasselbe Gericht den Ehebruch-Paragrafen aufrecht erhalten und erklärt, es sei "allgemein anerkannt, dass der Mann der Verführer ist und nicht die Frau". Am Donnerstag erklärte das Gericht, diese Sicht gelte heutzutage nicht mehr: "Der Mann als Verführer und die Frau als Opfer - das gibt es nicht mehr. Ein Ehemann ist nicht der Herrscher seiner Frau."
Es ist bereits das zweite Mal in diesem Monat, dass das Oberste Gericht ein Gesetz aus der Zeit der britischen Kolonialherrschaft abschafft. Anfang des Monats hoben die Richter einen Paragrafen auf, der homosexuellen Geschlechtsverkehr verbot und unter Strafe stellte.
(H. Müller--BTZ)