Behandlungsfehler: BGH prüft Honoraransprüche eines Zahnarztes
Weil eine Patientin einem Zahnarzt grobe Behandlungsfehler vorwirft und eine hohe Rechnung nicht bezahlen will, prüft der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Honoraransprüche des Arztes. Der zuständige BGH-Zivilsenat befasste sich am Donnerstag in Karlsruhe mit der Frage, ob dem Mediziner knapp 35.000 Euro nach Einsetzen von acht Implantaten zustehen. Wann ein Urteil verkündet wird, blieb zunächst offen. (Az. III ZR 294/16)
Nachdem der Frau im Februar 2010 die acht Implantate eingesetzt worden waren, brach sie die Behandlung vorzeitig ab. Sie erhielt aber eine Rechnung in Höhe von 34.300 Euro. Die Patientin lehnte eine Zahlung ab und begründete dies mit Behandlungsfehlern des Arztes.
Sie machte unter anderem geltend, dass sie nicht über Risiken aufgeklärt und die vereinbarte computernavigierte Implantation nicht vorgenommen worden sei. Aufgrund der Behandlungsfehler bleibe ihr bei weiteren Behandlungen jetzt nur noch die Wahl zwischen "Pest und Cholera".
In erster Instanz wies das Landgericht die Klage der vom Arzt beauftragten Abrechnungsstelle auf Honorarzahlung ab, im Berufungsverfahren verurteilte das Oberlandesgericht die Frau zu einer Zahlung von knapp 17.000 Euro. Mit der Revision will die Patientin die Wiederherstellung des Urteils des Landgerichts erreichen, demzufolge sie nicht zahlen muss.
(O. Karlsson--BTZ)