Gericht: Indizierung von Bushido-CD "Sonny Black" war rechtswidrig
Die 2014 erschienene CD "Sonny Black" des Rappers Bushido ist einem aktuellen Urteil zufolge unrechtmäßig auf der Liste jugendgefährdender Medien gelandet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hob am Mittwoch die entsprechende Entscheidung der Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf, wie das Gericht mitteilte. Gegen den Richterspruch ist Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich. (Az. 19 A 2001/16)
Die Bundesprüfstelle stützte die im April 2015 erfolgte Indizierung darauf, dass die Texte der CD verrohend wirkten, einen kriminellen Lebensstil verherrlichten und Frauen und Homosexuelle diskriminierten. Die Kunstfreiheit, in deren Schutzbereich die CD falle, müsse hinter den Jugendschutz zurücktreten.
Das OVG wertete die Indizierung nun als rechtswidrig, weil das Vorgehen der Bundesprüfstelle bei der Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit Defizite aufweise. So habe die Bundesprüfstelle die acht Texter und Komponisten nicht angehört, die neben Bushido an dem Album "Sonny Black" mitgewirkt hätten.
Eine solche Anhörung wäre aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich erforderlich gewesen, wie der OVG-Senat hervorhob. Die Bundesprüfstelle habe jedoch nicht einmal den Versuch unternommen, die Personalien der Urheber zu ermitteln.
Das Münsteraner Gericht gab damit in zweiter Instanz der Klage Bushidos gegen die Indizierung der CD statt. Vor dem Verwaltungsgericht Köln war der Rapper zuvor mit seiner Klage gescheitert.
(M. Tschebyachkinchoy--BTZ)