Urteil: Liegestütze auf Altar sind eine Störung der Religionsausübung
Mit Liegestützen auf dem Altar einer katholischen Basilika hat sich ein Künstler nach Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts der Störung der Religionsausübung schuldig gemacht. Das Verhalten des Künstlers Alexander Karle stelle einen "beschimpfenden Unfug" im Sinne des Strafgesetzbuchs dar, urteilte das Gericht am Dienstag in einem Revisionsverfahren. Nun muss das Landgericht eine neue Strafe gegen den Angeklagten festsetzen.
Der Künstler war nach den Feststellungen des zuvor mit dem Fall befassten Landgerichts im Januar 2016 außerhalb der Gottesdienstzeiten auf den abgesperrten Altar der Basilika Sankt Johann in Saarbrücken geklettert und hatte dort 26 Liegestütze ausgeführt. Anschließend legte er sich für wenige Sekunden mit in den Armen versenktem Kopf flach auf den Altar, um sich von der Anstrengung zu erholen.
Seine Aktion zeichnete er mit einer Videokamera auf und präsentierte später die daraus entstandene Videoinstallation unter anderem im Schaufenster eines Künstlerhauses in Saarbrücken. Mit der Videoinstallation wollte der Angeklagte seine kritische Haltung zum Druck der Leistungsgesellschaft ausdrücken, der nichts mehr heilig sei.
Das Oberlandesgericht befand nun, dass sich der Künstler neben Hausfriedensbruch auch Störung der Religionsausübung anlasten lassen muss. Denn durch das Besteigen des Altars und das Ausführen von Liegestützen habe er "in besonders roher und drastischer Weise die Missachtung der religiösen Bedeutung des Altars zum Ausdruck gebracht". Der Künstler war in den Vorinstanzen zu Geldstrafen verurteilt worden.
(M. Tschebyachkinchoy--BTZ)