U-Boot-Bauer Madsen legt Berufung gegen lebenslange Haft ein
Nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen des Mordes an der schwedischen Journalistin Kim Wall hat der dänische U-Boot-Bauer Peter Madsen Berufung gegen das Strafmaß, nicht aber gegen den Schuldspruch eingelegt. Das gab der Sprecher der dänischen Staatsanwaltschaft, Simon Gosvig, am Montag bekannt.
Ein Bezirksgericht in Kopenhagen hatte den 47-jährigen Erfinder Madsen am 25. April zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Strafmaß bedeutet in Dänemark durchschnittlich 16 Jahre hinter Gittern. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hatte Madsens Anwältin Berufung angekündigt.
Das Gericht hatte bei seiner Veruteilung unter anderem darauf verwiesen, dass sich Madsen vor der Tat Videos mit der Folterung und Enthauptung von Frauen angesehen hatte. Die 30-jährige Wall war am 11. August nach einem Treffen mit Madsen auf dessen selbstgebautem U-Boot "Nautilus" als vermisst gemeldet worden. Madsen behauptete zunächst, er habe sie nach einer Havarie sicher an Land gebracht.
Als ihre in Plastik verpackten und mit Gewichten beschwerten Leichenteile in der Ostsee gefunden wurden, sagte er, Wall sei bei einem Unfall an Bord ums Leben gekommen. Später änderte er seine Version nochmals und sagte, Wall sei nach einem plötzlichen Druckabfall an Bord gestorben.
Die Staatsanwaltschaft warf Madsen vor, den Mord an Wall genau geplant zu haben, um seine perversen sexuellen Fantasien auszuleben. Laut Gerichtsmedizin wurde die 30-Jährige wahrscheinlich durch Strangulierung oder einen Kehlenschnitt getötet.
(S. Soerensen--BTZ)