Täter sollen besser anhand der Stimme überführt werden können
Täter sollen künftig noch treffsicherer anhand ihrer Stimme überführt werden können. Experten arbeiten an einer neuen Datenbank, mit der Stimmanalysen verfeinert werden sollen, wie die Universität Trier am Montag mitteilte. Damit sollen vor allem kriminaltechnische Gutachten bei anonymen Sprachaufzeichnungen vor Gericht beweissicherer werden.
Eine Sprachaufzeichnung ist in einem Gerichtsverfahren manchmal der entscheidende Beweis. Gutachter, speziell geschulte Phonetiker, schätzen dann zum Beispiel ein, ob eine Stimme eher heiser oder nasal klingt. Auch Dialekte oder fremdsprachige Akzente können anhand spezifischer Merkmale bestimmt werden.
Für das von der EU geförderte Forschungsprojekt, an dem neben der Uni Trier die Österreichische Akademie der Wissenschaften und die Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg beteiligt sind, werden stimmliche Merkmale von mindestens 200 Sprechproben analysiert. Untersucht wird, wie häufig bestimmte Merkmale wie zum Beispiel ein hoher oder tiefer Stimmklang, eine behauchte oder raue Stimme auftreten.
Mit Hilfe dieses Katalogs an Merkmalen werten die Experten dann Beispielstimmen aus und bereiten sie in einer Datenbank auf. "Durch unsere Forschung werden wir den Beweiswert von kriminaltechnischen Gutachten bei anonymen Sprachaufzeichnungen erheblich erhöhen können", erklärte der Sprachexperte Jens-Peter Köster von der Uni Trier. So sollen Fragen, ob es sich zum Beispiel immer um dieselbe Person handelt oder welche stimmlichen Eigenschaften jemanden auszeichnen, künftig treffsicherer beantwortet werden als bisher.
Für Aufsehen hatte zuletzt die Festnahme des mutmaßlichen Entführers des Unternehmersohns Markus Würth gesorgt. Knapp drei Jahre nach der kurzzeitigen Entführung Würths nahm die Polizei im März einen 48-jährigen Tatverdächtigen in Offenbach fest.
Aufgrund einer Tonbandaufzeichnung der Stimme des Entführers war zuvor ein Täterprofil erstellt und in der Öffentlichkeit nach ihm gefahndet worden. Auf die Spur kamen die Ermittler dem Mann dann durch den Hinweis einer Zeugin. Sprachexperten bestätigten schließlich, dass er der gesuchte Tatverdächtige war. Auf Grundlage eines Sprachgutachtens wurde Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Entführer erlassen.
(B. Semjonow--BTZ)