Fußball - Starfußballer Lionel Andrés Messi darf Marke eintragen
Der argentinische Fußballstar Lionel Andrés Messi kann seinen Nachnamen als EU-weite Marke eintragen lassen. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg gab am Donnerstag einer Klage Messis gegen das EU-Markenamt EUIPO statt (Az: T-554/14).
Der Fußballer hatte im August 2011 beantragt, "Messi" als Marke für Kleidung, Schuhe sowie Turn- und Sportartikel einzutragen. Dagegen reichte einer der Geschäftsführer des spanischen Unternehmens Casa Masferrer Widerspruch ein. Die Firma stellt Fahrräder, Fahrradhelme und Sportbekleidung her und führt bereits länger die Unionsmarke "Massi".
Das EUIPO gab dem Widerspruch statt und verweigerte Messi wegen Verwechslungsgefahren den Eintrag. Der dagegen gerichteten Klage gab nun das EuG statt. Auch wenn die Marken klanglich und auch die Schriftzüge ihrer Logos ähnlich seien, bestehe eine Verwechslungsgefahr nicht.
Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf die große Bekanntheit Lionel Messis. Er sei weit über den Kreis der Fußballfans hinaus "eine bekannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens". Verbraucher, die sich Sportartikel kaufen, würden daher die Marke "Messi" sofort mit dem Fußballer in Verbindung bringen und damit klar von "Massi" unterscheiden. Gegen dieses Urteil sind Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.
Der 1987 in Argentinien geborene Lionel Messi hat auch die spanische Staatsangehörigkeit. Er spielt in der argentinischen Nationalmannschaft und für den FC Barcelona.
(K. Berger--BTZ)