Gericht: Mattel darf Frida Kahlo nicht mehr als Barbie vermarkten
Der US-Spielzeugkonzern Mattel hat sich mit der Vermarktung der mexikanischen Malerin Frida Kahlo als Barbiepuppe Ärger eingehandelt. Ein mexikanisches Gericht untersagte am Donnerstag (Ortszeit) den Verkauf der Puppe mit der Kahlo-typischen dunklen Haarpracht. Kahlos Nachkommen hatten nach Angaben ihres Anwalts Pablo Sangri gegen Mattel geklagt, weil der Konzern eine Puppe der Malerin ohne die Zustimmung ihrer Familie ins Programm genommen habe.
Das Gericht hob dem Anwalt zufolge hervor, dass allein Kahlos Nachfahren die Rechte an ihrem Bild besäßen. Der Verkauf der Puppe müsse sofort gestoppt werden. Gegen das Urteil ist allerdings noch Berufung möglich. Die Angehörigen wollen nun bis zu einem rechtskräftigen Urteil in Mexiko warten und dann in den USA eine ähnliche Klage einreichen.
Kahlos Großnichte Mara Romeo sagte nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG zu dem Urteil: "Ich bin begeistert, ich denke, es wurde endlich Gerechtigkeit hergestellt." Es gehe hier nicht nur um einen Rechtestreit, sondern auch um die authentische Darstellung ihrer Großtante. "Es hätte eine viel mexikanischere Puppe sein müssen, mit dunklerer Haut, zusammengewachsenen Augenbrauen, nicht so dünn", kritisierte Romeo.
Auch andere Kritiker hatten sich daran gestört, dass ausgerechnet Frida Kahlo, die gegen die traditionelle Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern aufbegehrt habe, als Plastik-Barbie vermarktet werde. Frida Kahlo lebte von 1907 bis 1954 und wird zu den wichtigsten Malern des 20. Jahrhunderts gezählt. Bekannt sind insbesondere ihre Selbstporträts, auf denen sie sich blumengeschmückt und mit farbenfroher, traditioneller mexikanischer Kleidung darstellt.
(H. Müller--BTZ)