Vergütung: Notfallversorgung in Kliniken an Mindestanforderungen geknüpft
Die Vergütung der Notfallversorgung in den Krankenhäusern wird künftig an Mindestanforderungen geknüpft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken beschloss am Donnerstag in Berlin ein neues Stufensystem für die stationäre Notfallversorgung mit gestaffelten Zuschlägen. Das Gremium versicherte, aufgrund der Regelung müssten keine Kliniken schließen.
Krankenhäuser, die künftig Zuschläge für die Notfallversorgung erhalten wollen, müssen zumindest über eine Fachabteilung für innere Medizin sowie Chirurgie und eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten verfügen. Zudem muss gesichert sein, dass spätestens eine halbe Stunde nach Einlieferung des Patienten ein Facharzt an dessen Bett steht.
Ferner werden bei der Vergütung auch spezielle Angebote wie die Versorgung von Schwerverletzten in Traumazentren, die Kindernotfallversorgung oder die Versorgung von Schlaganfällen und Herzinfarkten berücksichtigt. All dies mache die Finanzierung künftig "zielgenauer und gerechter als bisher", erklärte der unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Zugleich würden Qualitätsstandards für die Notfallversorgung gesetzt.
Von den derzeit 1748 allgemeinen Krankenhäusern werden nach der neuen Regelung etwa 1120 und damit knapp zwei Drittel Zuschläge erhalten. Die 36 Prozent der Kliniken, die keinen Zuschlag bekommen werden, leiteten den Angaben zufolge auch zuvor überwiegend keine Notfallversorgung. Auf diese Häuser entfielen im vergangenen Jahr nur fünf Prozent der Notfälle.
Krankenhäuser, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, müssen weiterhin einen Abschlag zahlen. Der Abschlag lag bisher bei 50 Euro je vollstationärem Fall. Das neue Stufensystem bedeutet dem G-BA zufolge nicht, dass diese Kliniken schließen müssen. Sie dürfen auch keine Notfallpatienten abweisen, denn es gilt eine allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung im Notfall.
Die Höhe der Zu- und Abschläge müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie die Verbände der gesetzlichen und privaten Kassen noch vereinbaren. Hintergrund für die Neuregelung ist das Krankenhausstrukturgesetz, das ein neues Stufensystem vorsieht. Gerade im Notfall müssten sich Patienten in allen Regionen Deutschlands darauf verlassen können, dass ein Krankenhaus "die zügige und notwendige - im Zweifelsfall ja lebensrettende - medizinische Versorgung gewährleisten kann", erklärte Hecken.
Um auch die Notfallversorgung in strukturschwachen Regionen zu gewährleisten, werden alle sogenannten Sicherstellungskrankenhäuser, die für eine Basisversorgung unverzichtbar sind und deshalb zusätzliches Geld bekommen, wie Notfallkliniken der Basisstufe behandelt. Voraussetzung ist auch hier eine internistische und chirurgische Abteilung.
Die DKG warnte, durch die Vorgaben würden an vielen Standorten in Deutschland Rettungswagen die Krankenhäuser künftig nicht mehr anfahren und weitere Wege in Kauf nehmen müssen. Verbandspräsident Gerald Gaß forderte die Länder auf, "die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen". Die ambulante Versorgung von Notfallpatienten in sogenannten Portalpraxen oder Notfallambulanzen niedergelassener Ärzte ist von der neuen Regelung nicht betroffen.
(K. Petersen--BTZ)