Nach wie vor zu wenig Kinder in Deutschland gegen Masern geimpft
Trotz schärferer Gesetze werden in Deutschland nach wie vor zu wenige Kinder gegen Masern geimpft. Zwar erreichten im Jahr 2016 erstmals alle Bundesländer bei der ersten Masernimpfung die Impfquote von 95 Prozent, wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Donnerstag anlässlich der Europäischen Impfwoche mitteilte. Bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung stieg die bundesweite Impfquote allerdings nur geringfügig auf 92,9 Prozent und ist damit immer noch zu niedrig.
"Es ist verantwortungslos, Kinder nicht gegen Masern impfen zu lassen oder eigene Impflücken hinzunehmen", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Nötig sei bundesweit eine Impfquote von 95 Prozent für die zweite Masernimpfung, damit die ansteckende Viruserkrankung ausgerottet werde. Ärzteschaft, Schulen, Kitas, Betriebe, Behörden und die Eltern müssten noch besser zusammenarbeiten. "Niemand muss heute noch an Masern erkranken oder gar sterben", kritisierte Spahn.
Dem RKI wurden für 2017 insgesamt 929 Masernerkrankungen übermittelt, fast dreimal mehr als die 325 Erkrankungen von 2016. Für die ersten zwölf Wochen dieses Jahres wurden der Behörde bereits 92 Krankheitsfälle gemeldet. "Eine Infektion mit Masernviren ist keineswegs harmlos", warnte RKI-Präsident Lothar Wieler. Etwa ein Viertel der Fälle müsse im Krankenhaus behandelt werden. Im Schnitt gebe es drei bis sieben Todesfälle pro Jahr aufgrund von Masern oder der Spätfolge SSPE, einer Entzündung des Gehirns.
Eigentlich sollte die Krankheit in Deutschland schon im Jahr 2015 ausgerottet sein, das war das erklärte Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Stattdessen kommt es immer wieder zu neuen Masernausbrüchen, weil zu wenige Menschen dagegen geimpft sind. Bei der vorerst letzten großen Masernwelle im Jahr 2015 wurden 2500 Fälle registriert.
Als Konsequenz wurde ein Gesetz beschlossen, das den Impfschutz verbessern soll. Dazu gehören strengere Regeln für die Impfberatung vor dem Kitastart. So müssen Kitas Familien, welche die Impfberatung verweigern, den Gesundheitsämtern melden. Diese können in hartnäckigen Fällen auch Bußgelder verhängen. Bei Masernfällen können die Behörden auch ungeimpfte Kinder vom Besuch der Kita oder Schule ausschließen.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt, die erste Masern- und Rötelnimpfung in Kombination im Alter von elf bis 14 Monaten und die zweite im zweiten Lebensjahr. Nach 1970 geborene Erwachsene, die nur eine oder noch keine Impfung erhielten, sollten einmal geimpft werden.
(U. Schmidt--BTZ)