Landgericht Landau: Anklage nach Messerattacke in Kandel erhoben
Knapp vier Monate nach der tödlichen Messerattacke auf eine 15-Jährige im rheinland-pfälzischen Kandel hat die Staatsanwaltschaft Landau den mutmaßlichen Täter wegen Mordes angeklagt. Dem mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Verdächtigen werde zur Last gelegt, Ende Dezember seine "frühere Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben", teilte die Behörde am Mittwoch mit. Er soll sich vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten.
Der Verdächtige soll seine Ex-Freundin, die sich wenige Wochen vor der Tat von ihm trennte, am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt erstochen haben. Sie starb kurz nach der Attacke. Todesursache war laut Staatsanwaltschaft ein Messerstich im Bereich des Herzens. Als Motiv für die Tat sieht die Anklagebehörde "übersteigerte Eifersucht" an.
Das genaue Alter des Angeklagten ist weiterhin unklar. Er selbst gibt laut Staatsanwaltschaft an, jetzt 16 Jahre alt zu sein. Die Behörde geht auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens dagegen davon aus, dass er zur Tatzeit "mit hoher Wahrscheinlichkeit" um die 20 Jahre alt war und damit juristisch als Heranwachsender gilt.
Als Jugendlicher gilt vor Gericht, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Ein Heranwachsender ist 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt. In diesem Fall wird Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn der Heranwachsende in seiner Entwicklung zur Tatzeit einem Jugendlichen gleichsteht.
Das Jugendstrafrecht sieht geringere Höchststrafen als Erwachsenenstrafrecht vor. Im Jugendstrafrecht können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, ist bei Mord und einer besonderen Schwere der Schuld eine Höchststrafe von 15 Jahren möglich. Das Erwachsenenstrafrecht sieht bei Mord eine lebenslange Haftstrafe vor.
Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen schweigt er laut Staatsanwaltschaft bislang. Bei dem Verdächtigen handelt es sich den Ermittlungen zufolge um einen Asylbewerber, der im Frühjahr 2016 unbegleitet nach Deutschland kam. Das Landgericht Landau muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
(F. Dumont--BTZ)