Gericht hebt Fahrverbot für Kutschen vor Brandenburger Tor vorerst auf
Pferdekutschen dürfen den Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin vorerst wieder befahren. Dies entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt nach eigenen Angaben vom Mittwoch in einem Eilverfahren, das von einem Fuhrunternehmer angestrengt worden war. Es hob das vom Bezirksamt Mitte im Dezember verhängte Fahrverbot für Pferdegespanne vorläufig wieder auf, das Bezirksamt kann dagegen aber noch Beschwerde einlegen.
In ihrem Urteil vom 27. März äußerten die Verwaltungsrichter laut Mitteilung "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Anordnung, welche die Behörde mit Gefahren für Fußgänger begründet hatte. Die Erklärung als solche sei "nichtssagend", es gebe keine konkreten Belege für ein im Vergleich zu anderen Orten erheblich erhöhtes Risiko. Dies zeige auch die Unfallstatistik.
Auf dem Platz gab es demnach während der fünf Jahre zwischen Anfang Dezember 2012 und Anfang Dezember 2017 insgesamt 14 Unfälle, zwei unter Beteiligung der bei Touristen beliebten Kutschen. Die Anordnung des Amts gilt nur für Pferdefuhrwerke. Radfahrer, Taxis und Anlieger dürfen das Areal weiter befahren. Die Entscheidung in einem Eilverfahren gilt nur vorläufig, bis der Fall in einem sogenannten Hauptsacheverfahren juristisch abschließend entschieden wird. Dies soll verhindern, dass die Rechte von Betroffenen in der Zwischenzeit verletzt werden.
(N. Nilsson--BTZ)